Hallo,
ich habe eine Frage zur MAZDA Neuwagengarantie. Den Begriff Garantie kennt das deutsche Recht nicht, nur eine Gewährleistung von 6 Monaten. Dann tritt die sog. Beweislastumkehr in Kraft, d. h. der Kunde muss nachweisen, dass der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt vorlag. Das ist in der Praxis oft nicht möglich.
Unabhängig von diesen gesetzlichen Regelungen bieten die Autohersteller eine Neuwagengarantie an. Das ist eine freiwillige Leistung der Hersteller, die damit auch die Garantiebedingungen festlegen können. Bei MAZDA sind das drei Jahre und in einer Fußnote heißt es dazu nichts sagend: „Es gelten die jeweiligen Garantiebedingungen.“
Diese Garantiebedingungen sind das berühmte “Kleingedruckte“. Bei MAZDA sind sie aber so klein gedruckt, dass ich sie bisher nirgends finden konnte.
Weiß jemand, wo man diese Neuwagen-Garantiebedingungen nachlesen kann?
Tschüss, HMK