Händler meiner Wahl

  • Guten Abend liebe Forum Mitglieder,


    ich habe die Suchfunktion bedient und bin leider nicht fündig geworden. Ich habe unseren Mazda privat in Niedersachsen mit einer 2 jährigen Anschlussgarantie gekauft. Der Vorbesitzer hat diese bei seinem Mazda Vertragshändler abgeschlossen. Nun habe ich das Fahrzeug nach Sachsen Anhalt "überführt" und die Versicherung übernommen. Künftig möchte gern hier meine Wartungen und Reparaturen bei einem Händler meiner Wahl in meiner häuslichen Nähe durchführen lassen. Nun mein Anliegen. Kann ich die Anschlussgarantie von jedem Mazda Händler in Anspruch nehmen lassen? Oder bin ich an den ursprünglichen Vertragshändler gebunden? Das wäre für mich ungünstig , da nur die Anreise etwa 140 km betragen würde ?( . Auch die Bedingungen in einer PDF, welche ich von Mazda Deutschland angefordert habe,geben mir hier keine konkrete Antwort. Ich hoffe nun, auf fundiertes Wissen hier zu stoßen. Vielen Dank für Eure Mühe.


    Liebe Grüße von Anton

  • Mazda bleibt Mazda. Kannst zu jedem Händler deiner Wahl damit. Wer heute in D umzieht wird kaum seinen ansässigen fMH dazu bewegen können mitzuziehen.

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    Bestellt: 03.04.18 - Übergabe: 28.08.18

  • @Anton 1000


    Moin,


    man stelle sich mal vor ich kaufe in München ein Auto und muß dann plötzlich nach Kiel umziehen.
    Da wird wohl niemand verlangen daß ich zur Abwicklung eines Garantiefalls mal eben 900 KM fahre.
    Also bleib mal schön entspannt. Garantie ist Garantie, hat ja schließlich auch Geld gekostet.

  • Ganz so einfach ist es wohl leider nicht.
    Der Händler, der das Fahrzeug verkauft, muss eine Garantie bzw. Gewährleistung ( ich verwechsel das immer) erbringen.
    Anton 1000 schreibt ja, dass er eine Anschlussgarantie hat, also ist das Fahrzeug aus der Mazda- Garantie raus.
    Sollte jetzt irgendwas sein, muss erstmal der Händler dafür gerade stehen.
    Andererseits gibt es die Anschlußversicherung. Denen ist es egal, wer das Fahrzeug repariert.
    Allerdings können dort, ja nach Kilometerstand, anteilige Kosten für die Ersatzteile anfallen.

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    :deutschland::hertha::hertha::deutschland:


    Grüße aus Berlin!!!

  • Bei einem kleinen Händler ist das auch sicherlich so. Bei einem großen Hersteller mit flächendeckendem Servicenetz kann ich mir das wirklich nicht vorstellen. Die Verbraucherschützer würden bei dieser Praxis längst auf den Barrikaden stehen. Wäre aber mal eine Frage an den fMH vor Ort.

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  • @Anton 1000: ich gehe mal davon aus, das es sich um die originale Mazda Anschlußgarantie handelt. Wurde die auf Deinen Namen umgeschrieben?
    Wenn ja, denke ich is alles gut. Diese "Versicherung" ist bindend für alle FMH, da sie direkt von Mazda angeboten wird.
    Wenn nein, dann als allererstes das tun.
    wink.png

    Gruß Axel


    Das Leben ist viel zu kurz für ein langes Gesicht.


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  • ...
    Der Händler, der das Fahrzeug verkauft, muss eine Garantie bzw. Gewährleistung ( ich verwechsel das immer) erbringen.
    Anton 1000 schreibt ja, dass er eine Anschlussgarantie hat, also ist das Fahrzeug aus der Mazda- Garantie raus.
    Sollte jetzt irgendwas sein, muss erstmal der Händler dafür gerade stehen.
    ...

    Wenn man das immer verwechselt, sollte man vieleicht dazu nichts schreiben.


    Kaufvertragliche Gewährleistungspflichten sind beim Neuwagenkauf auf 2 Jahre begrenzt und immer gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen.
    Da hier von privat ein damit gebrauchter PKW gekauft worden ist, dürfte ein zulässiger Gewährleistungsausschluß des privaten Verkäufer vereinbart worden sein (ist so Standard).
    Gleichwohl gilt noch immer die ursprüngliche 2-Jahres Gewährleistungsfrist gegenüber dem Neuwagenverkäufer. Hier wird konstruiert, dass alle Rechte aus dem Erstkaufvertrag auf den Zweitkäufer übertragen worden sind.
    So denn noch nicht die Gewährleistungsfrist (2 Jahre ab Erstübergabe des Fahrzeuges) abgelaufen ist, kann auch der Zweitkäufer den ursprünglichen FMH aus Gewährleistung wegen Sachmängeln in Anspruch nehmen.


    Der Hersteller Mazda bietet von Hause aus eine 3jährige Herstellergarantie, die hier verlängert worden ist.
    Für die Aufrechterhaltung des Garantieversprechens ist nur wichtig, dass die Herstellervorgaben (Servicefristen, keine unautorosierten Dritteingriffe, kein Mietwagen etc.) erfüllt wurden.
    Wenn das erfüllt und die (verlängerte) Garantiezeit noch nicht abgelaufen ist, dann muß weltweit jeder FMH im Garantiefall und bei Anzeige des Garantiefalls das Garantieversprechen vom Hersteller Mazda erfüllen (und Mazda erstattet die unter die Garantie fallenden notwendigen Kosten dem FMH).


    Nebenher:
    Soweit man bei "seinem" FMH gekauft hat und das Fahrzeug dort auch innerhalb der Gewährleistungsfrist wegen eines auftretenden Fehlers zu einer Reparatur gibt, fallen Gewährleistungsrechte und Garantierechte zugleich an.
    Man sollte (muß) in dem Fall ganz klar dokumentiert wählen, ob man die Verkäuferpflichten aus Gewährleistung oder aber die Herstellergarantie in Anspruch nimmt.


    Bei Gewährleistungsarbeiten verlängert sich für diese, einen Mangel beseitigende Arbeit des FMH die Gewährleistungsfrist bzw. sie beginnt von neuem.


    Eine Herstellergarantie beginnt nur dann von neuem, wenn a) das so in den Garantiebedingungen versprochen wird oder b) das komplette Fahrzeug durch einen Neuwagen ausgetauscht wird.


    Klassisches Beispiel sind hier die Kühlertauschaktionen der EZ 2015/2016.
    Sachmangelbeseitigung beim verkaufenden FMH im Rahmen der Gewährleistung durch Kühlertausch - 2 Jahre Gewährleistungsfrist auf neuen Kühler,
    Inanspruchnahme der Mazada Garantie - nix, außer kostenfreier Austausch des schadhaften Teils.

    2 Mal editiert, zuletzt von renegat () aus folgendem Grund: Rechtschreibung

  • Auf das Thema hab ich gestern den Meister einer freien Kfz-Werkstatt befragt und der sagte mir: "Ammenmärchen!" Er kann auch als nicht Herstellerwerkstatt die Inspektionen nach Herstellervorgaben machen und sie auch im Mazda eigenen System hinterlegen, ohne die Mazda-Garantie zu verlieren. Es scheint dazu vor 5 Jahren auch eine Gestzesänderung gegeben zu haben.

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