Kurze Senfbeilage von mir, wenn auch nicht zwingend hilfreich.
Bei der Entscheidung sollte evtl. auch die Höhe der gefahrenen Kilometer einbezogen werden.
Wenn man mal unterstellen kann, das ein Reifen für 40 TKM gut ist, entspricht das bei einer Jahresfahrleistung von 10 TKM einer Haltedauer von 4 Jahren bei einem Ganzjahresreifen.
Teilt man nun die Jahresfahrleistung in Sommer-und Winterreifen auf, verbleiben also 5 TKM je Reifensorte und die Lebensdauer vergößert sich auf 8 Jahre. Da könnten sich die Weichmacher dann schon so langsam verflüchtigen.
Das spräche für den Ganzjahresreifen.
Mir ist die Entscheidung abgenommen worden, da ich beim Kauf für nur EUR 400,- einen Satz Winterreifen auf Alufelge mitbekommen habe.
Die Alufelge ist zudem angeblich eine "Winterfelge", die auch unempflindlicher gegen die winterlichen Witterungsbedingungen sein soll.
Ob die Original 18" der Sportsline-Variante hier mehr leidet, weiß ich allerdings nicht.
Ich hätte ehrlichgesagt lieber einen Ganzjahresreifen auf der 18" Felge gehabt, da ich auf das "andauernde" Wechseln gar keine Lust habe.
Aber für die aufgerufenen EUR 400,- hätte ich die nicht bekommen und so habe ich mich trotz lediglich 10TKM Jahresfahrleistung für die Winterräder entschieden und werde beides somit 8 Jahre fahren.
Und hinzukommt, dass ich "damals" (im Mai 2016) keinen Ganzjahresreifen in der Originalreifengröße gesehen habe, weiß nicht, ob das mittlerweile anders ist ?
Ich bin ehrlichgesagt unsicher, was die hier oft beschriebenen selbst gewählten Rad/Reifenkombinationen angeht, inwieweit das alles TÜV-und Rennleitungskonform ist.
Mag ja sein, dass sich der Abrollumfang rechnerisch nicht verändert, aber zählt (ohne Eintragung, oder ABE) beim TÜV/Polizei/Unfall nicht das, was in der Typengenehmigung geschrieben steht ?
Und da gibt es doch nur zwei Größen, je eine in 16" und 18".