Hi, den Vorgang, so wie Du ihn beschreibst ist so weit korrekt. Nur bei mir war es etwas anders. Vor fünf Jahren hatte ich an meinem VW auch den Hagelschaden entdeckt, nach dem ich den vor dem Verkauf gründlich aufbereitet habe .
Den Schaden war wirklich draußen kaum zu sehen und der Gutachter dafür noch Extra in die Lackiererei fahren musste um den Gutachten zu erstellen.
Also die ganze Rechte Seite und das Dach waren am Ars.. . (also die Meldung an die Versicherung ging fast ein Jahr später, als eigentlicher Schaden entstand und ich war mit dem VW auch bei HuK) Da ich das Auto verkaufen wollte und mehrere Anfragen da waren, habe ich das Auto so verkauft, wie es halt war mit dem Vermerk im Kaufvertrag auf Hagelschaden und dem Nachlass um 200,-€ Zwei Wochen nach dem Verkauf bekam ich ein Brief mit der Abrechnung des Hagelschadens und einem Check in höhe von 1220,-€ und ca. zwei Monate später auch noch ein Schreiben dass ich doch bitte die Reparaturbelege zusenden soll und wenn ich es nicht mache, wird die MwSt. nicht ausbezahlt!!! Zurückzalen musste ich keinen Cent!!!
So war meine Erfahrung mit HuK und Schadensregulierung. Ich dachte mir damals das ich nieee im Leben da was rausbekomme und auch eigentlich nie gehofft dass da was kommt, außer einem Ablehnungschreiben... War und bin mit HuK eigentlich sehr zufrieden!!!
Gruß an alle, Pascal