Beiträge von Ralf

    Jo, geht mit meinem SP auch. Ich bezeichne so etwas immer als "Fingerübungen". Beim nächsten SP könnte man ja mal schauen ob es kompatibel ist. Normalerweise ........ Wir sind aber bei Mazda.

    Irgendwie bin ich zu doof für diesen Link. Ich wähle CX 3, dann wird nach der Fahrzeug ID gefragt. Kann man nicht wählen oder eingeben. Die anderen Fragen werden nicht angenommen. Bei der Frage: Ist mein Gerät kompatibel? Beginnt das Ganze von vorn. :/

    Jo, ist aber selbstgewähltes "Elend". Haben wir doch alle gewusst. Oder? :0022: Auto läuft, Navi Updates braucht man nicht. Alles gut. ;)

    Man könnte ja meinen, da ist ein Hauch von Unzufriedenheit bei dir zu lesen. :/

    Danke Schrauberopa Wolfgang. Es wird wohl so sein, wie du es schreibst. Zum Glück brauchte ich mich noch nie Intensiv mit solchen Problemen beschäftigen. Eine Frage hätte ich noch. Kannst du bestimmt auch beantworten. Könnte man für so eine Anfrage bei einem ADAC-Anwalt, auch den dort abgeschlossenen Verkehrsrechtsschutz nutzen? Bzw. überhaupt einen Verkehrsrechtsschutz?:0013:

    Bei solchen Garantiebedingungen sollte man sich professionelle Hilfe holen. Durchaus möglich, dass Mazda hier ein dünnes Brett bohrt.


    Ob aber eine Nacherfüllung auch zum Neubeginn der Verjährungsfrist führt, ist eine Frage des Einzelfalls. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs kommt es nämlich darauf an, ob Sie die Reparatur oder auch den Austausch als Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht des Verkäufers ansehen können. Manchmal bekommen Sie eine Reparaturbestätigung, auf der sich der Zusatz "Gewährleistungsfall" oder Ähnliches findet. Dann ist die Sache einfach. Für das ausgetauschte oder reparierte Gerät beginnt die Verjährungsfrist neu und läuft wieder für 2 Jahre.


    Haben Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, wird es schwieriger. Es kommt dann beispielsweise auf Umfang, Dauer und die Kosten der Reparaturarbeiten an. Besonders umfangreiche und kostspielige Arbeiten deuten eher auf ein Anerkenntnis der Nacherfüllungspflicht hin. Kleinstreparaturen oder der Austausch günstiger Ersatzteile spricht eher für eine Kulanzlösung. Hat der Verkäufer die Mängelbeseitigung aus reiner Kulanz übernommen oder um einen Streit gütlich zu beenden, beginnt die Gewährleistungsfrist nicht neu zu laufen.



    Quelle: https://www.ergo.de/de/rechtsp…rleistungs-nach-reparatur


    Auch wenn es hier am Beispiel Fernseher abgehandelt wird, sollten die Prozedere doch gleich sein.


    jetzt habe ich Bescheid bekommen das ich 873,28€ selbst bezahlen soll

    2 Stunden investieren. Es winkt doch ein ordentlicher Lohn. Wer aufgibt, hat schon verloren. :0021: