Beiträge von Excalibur

    So, nach langem überlegen und mit den Kämpfen mit dem inneren Schweinehund, hab ich es heute getan. :0021::0042:


    Mein CX ist nach einem Jahr verkauft. Ich werde mir einen kleinen Traum erfüllen und einen MX5 RF Sportsline in Matrixgrau zulegen.
    Ich weiß ich bin verrückt :0029: , aber ich hatte mich schon als mein CX ausgeliefert wurde in den RF verguckt :0004: . Leider gab es den noch nicht und war auch nicht ersichtlich
    als ich den CX bestellt habe. Sonst wäre er es wohl gleich geworden, da ich auch Ursprünglich eh in Richtung Cabrio gesucht hatte aber nichts gefunden habe was mich überzeugte. Mein CX war dann für mich ein Vernunft Auto, was auch mit seinen Kinderkrankheiten ein schönes Auto ist und bleibt.
    Doch jetzt wo ich den RF als Ersatzwagen in der Zeit meiner Inspektion Probefahren durfte, hat es mich endgültig erwischt, und ich habe die Vernunft mal über Bord geworfen um mir einen Traum zu erfüllen.


    Ich denke ich werde hier sicher noch ein wenig im Forum erhalten bleiben, da so Sachen wie MZD ja identisch sind.


    Ich wünsche allen anderen CXern weiterhin viel Spaß mit ihren Kisten. :0033:

    Schaut mal den folgenden Link. Das ist zwar eins der günstigeren Geräte, aber ich habe das bei meinen letzten Autos verbaut und gute Erfahrungen damit gemacht. Bei meinem Golf waren vorher immer Tappser auf der Motorabdeckung, nach dem Einbau hatte sich das erledigt.Einbau ist Kinderleicht.



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    Na dann viel Glück mit dem kulanten Tüver. :0001:


    Achso, bis auf den Dachspoiler hab ich alles (Kuroi Paket) verbaut, aber es gibt dafür keine mitzuführende ABE von Mazda, die Teile werden auch nicht eingetragen sie haben eine EG Typengenehmigung .
    Lediglich die Armstütze hat ne ABE und und die Pedalerie ein Tüv Gutachten.

    Das wird dir im normal Fall nicht viel bringen. Als Vergleichsgutachten bringt es nur was wenn du zum Beispiel einen zugelassenen Spoiler eines CX5 oder dessen Felgen etc etc am CX3 eintragen möchtest.
    Dann wird das alte Gutachten zwecks Festigkeits und oder Bauartgutachten zu Rate gezogen.
    Bei nicht zugelassenen Teilen wie zum billigem China gedöns funktioniert das nicht , da keine Bauartprüfungen bzw Festigeitsgutachten oder Materialgutachten vorliegen.
    Zulassungsfähige Universalteile zum Beispiel aus Fiberglas etc haben Minimum ein Materialgutachten dabei und werden dann vom TÜV nach Paragraph 21 per Einzelabnahme eingetragen.