Beiträge von Excalibur

    Keine Angst, wenn es sicherheitsrelevante Sachen sind die Zurückgerufen werden, dann bekommst du vom KBA= Kraftfahrt Bundesamt Post.
    Solche Aktionen verfallen auch nicht, die kannst du jederzeit geltend machen.
    Bei kleineren Sachen wie den Haltern der Klappe wird das normalerweise bei einer Inspektion mitgemacht.


    Das mit den Farbunterschieden ist normal. Das haben selbst die Premium Hersteller. Cool down.

    @nowodka das SSH kann nur von uns nicht mehr deinstalliert werden, oder auch von Mazda nicht mehr?
    Hat es vielleicht einen tieferen Sinn gehabt das Mazda die Funktion nicht mehr eingebaut hat, vielleicht weil der Befehl für Fehler etc gesorgt hat?


    Gruß Patrick

    Hi, da ich ganz gern eine FußraumBeleuchtung mit der original Schaltung einbauen würde , wollte ich mal fragen ob hier jemand die Einbauanleitung von der original Beleuchtung hat?


    Wäre schön wenn die jemand hochladen könnte.


    Das gehört nicht in den Ordner ANLEITUNGEN, dort gehört nur die Anleitung rein. Deshalb nach hierhin verschoben. Der nowodka

    Du verstehst da glaub ich was falsch.


    wenn deine Frau Schwerbeschädigt ist, musst du um die Mazda kauf % zu bekommen den Wagen auch auf sie anmelden.


    Das ist aber unabhängig von deinem Schadensfreiheitsrabatt, der hat nur was mit der Versicherung/ Versicherungsnehmer zu tun und nicht mit dem Halter /dem Käufer also deiner Frau.


    Dies kann beides voneinander unabhängig sein.


    Also


    1. FRAU kauft (mit % Behinderung)


    2.Frau wird Kfz Halter (Kfz auf sie angemeldet (sie zahlt somit die Steuer welche immer gleich ist, egal ob sie oder du der Halter ist ach ja und die Knöchel gehen an sie ) )


    3. Du wirst unabhängig vom Halter der Versicherungsnehmer und bekommst dein Versicherungsnehmer % somit deinen Rabatt.


    Fazit alles optimal ausgenutzt


    P.s. wenn deine Frau einen extrem hohen Grad an Schwerbeschädigung hat, dann würde sich sogar noch die Steuer verringern oder gar ganz wegfallen. Ab welchem Grad der Behinderung das ist kann ich dir aber nicht sagen. Dazu würdest du auch einen separaten Parkplatz im öffentlichen Straßenland vor deiner Tür beantragen können.

    Ob du den Boden unten brauchst oder nicht, darum geht es doch nicht.
    Es gibt eben User die fänden es besser, mich inbegriffen.
    Denn wenn ich unterwegs bin und merke das ich den Platz noch bräuchte, (auch wenn es nicht sehr viel ist)
    bliebe nur die Möglichkeit den Boden hinter die Vordersitze zu stellen, oder aber das was in den Kofferraum sollte in den Fahrgastraum zu stellen, beides würde mir Partout nicht gefallen!!

    Bei mir waren es gute 17% über die Schwerbeschädigung meines Vaters. Mazda macht die Zulassung auf den Schwerbeschädigten zur Voraussetzung.
    Mein Händler meinte normalerweise min.1/5 Jahr. Wobei er es noch nicht erlebt hat das die den Zeitraum kontrollieren.
    Bei einem Suzuki, der auch dort vertrieben wird, wäre es egal. SUZUKI würde auch ohne Zulassung auf den Beschädigten den Rabatt gewähren.


    Den Versicherungsnehmer kannst du Unabhängig vom Halter machen, das ist ok.