Danke Axel
Mir geht es nur um den Verdienstausfall, alles andere übernimmt der Händler.
Der ADAC schreibt dazu:
''Der Verkäufer muss darüber hinaus keine Kosten wie z.B. Mietwagenkosten, Nutzungsausfall oder Verdienstausfall übernehmen. Diese Forderungen lassen sich nur bei einem nachweisbaren Verschulden des Verkäufers durchsetzen.''
Ein Mitarbeiter hat damals während der Übergabe des gekauften Kfz mir gesagt, dass da ein Defekt vorliegt. Den Defekt hatten die am Tag meiner Abholung bemerkt.
Somit ist das wohl ein nachweisliches Verschulden.
Wir reden jetzt aber nicht von einer großen Summe, mir geht es halt nur um das Prinzip.