Beiträge von telosnox

    Ich hab heute bestellt. Gab 10% und ne relativ wohlwollende Bewertung des Alten. Zudem noch die erste Inspektion frei.
    Wenn ich noch mehr hätte rausholen wollen, hätte ich ein ganzes Stück weit rumfahren müssen.

    Im Technik-Paket ist halt noch vieles mehr das Dich interessieren könnte. Nur für die Anlage würde ich es nicht nehmen. Das Geld kann man für die Nachrüstung besserer Lautsprecher verwenden.

    Ich würds ja haben wollen, nehme es aber genau wegen der Anlage nicht (wegen dem Subwoofer um genau zu sein). Das wurde aber auch schon ausreichend in meinem Thread durchgekaut.
    Interessiert mich aber weiterhin, ob man den Sub überhaupt wirklich merkt.

    Ich kann da gar nix testen, weil ich 1. noch nichtmal den CX-3 bestellt habe und 2. gar kein Technik Paket nehme.
    Mich würde es aber einfach interessieren, ob man wirklich viel davon merkt oder ob es doch eher nur ein teures Placebo ist.

    Hat hier eigentlich mal jemand ausprobiert, wie die Anlage ohne den Sub klingt? Ich bin da irgendwie skeptisch, dass ein 13er im Kofferraum mit den mageren 10L viel bringt. Zudem in einem Plastikgehäuse (so siehts zumindest aus). Ein paar gute 16er in den Türen kommen bestimmt ähnlich gut rüber.

    Bei dem Keyless Go Hack heißt es ja, dass das Transpondersignal nur da sein muss, bis der Motor läuft. Wenn das Signal dann weg ist, läuft der Motor trotzdem weiter.
    Ich vermute mal, dass es noch irgendwie mit der offenen Tür zu tun hat. Tür offen -> Motor geht aus.


    StartStop hast du ja ausgestellt gehabt oder? Sonst geht er ja eh schon zwangsweise aus.


    Was mir beim Probefahren aufgefallen ist: Wenn man stehenbleibt und der Motor geht wegen StartStop aus und man steigt aus und wieder ein, dann geht er nicht durch StartStop wieder an. Man muss dann per Knopf starten.
    Ich weiß das, weil wir auf die Art Fahrerwechsel gemacht haben.

    das ist doch alles eine Frage der Logik. :0006:
    Wenn mein Auto wegen der Keyless-Problematik gestohlen wird,
    habe ich als Beweis immer noch meine beiden Original-Autoschlüssel. :0027:


    Wenn ich den Schlüssel stecken lasse, dann nicht. :0028:

    Lies mein Beispiel oben nochmal, bei dem ich mit dem Keyless Schlüssel in der Hand neben der offenen Autotüre stehe und da steigt ein Fremder ein und fährt weg. Ich hab immer noch alle Original Schlüssel, aber ich hab mir das Auto klauen lassen.
    Den Schlüssel zu haben beweist nicht zweifelsfrei, dass du für den Diebstahl nix kannst (macht es aber natürlich sehr wahrscheinlich).

    Don't worry, ich hab das auch nicht so aufgefasst, daß du die HUK24 hier madig machen möchtest... Ich seh die ganze Geschichte aber nicht so schwarz/weiß, es kommt immer auf den Einzelfall an. Nochmal, alleine mit dem Feature "Keyless Go" verstößt du nicht gegen die AGBs und bist auch nicht grundsätzlich versicherungstechnisch at risk .

    Da verstehst du mich aber falsch. Ich sehe das Feature nicht prinzipiell als Problem. Das Feature erlaubt halt eine Art des Diebstahls, bei der das Fahrzeug hinterher so aussieht, als wäre es nicht verschlossen gewesen.
    Es ist egal, ob du bei laufendem Motor ausgestiegen bist und ein anderer ist eingestiegen und fährt weg (hier hättest du dir das Auto klauen lassen und der Auschluss würde greifen) oder ob der Hack angewendet wurde (hier trifft dich kein Verschulden und der Ausschluss greift nicht). Das Fahrzeug sieht hinterher genau gleich aus (keine Einbruchsspuren) und nur darum gehts mir.
    In dem anderen Thread wurde ja auch schon angemerkt, dass es problematisch werden könnte, wenn ein Fahrzeug geklaut und für eine Straftat benutzt wird und hinterher stehts z.B. wieder bei dir auf dem Hof.
    Es gibt dann am Fahrzeug keine Hinweise auf eine Entwendung und du stehst auf einmal als Beschuldigter da.


    Dass es solche Fälle in der Praxis überhaupt gibt bezweifle ich, das wäre wohl wirklich sehr unwahrscheinlich. Aber ausschließen kann man es auch nicht.
    Man sollte auch berücksichtigen, dass die AGB mit Sicherheit entstanden sind, bevor die Keyless Go Hacks bekannt wurden. Sowas ist damit gar nicht gemeint, sondern eher der klassische Fall, in dem man im nicht verschlossenen Auto den Schlüssel stecken lässt und ein anderer steigt ein und nimmt das Auto mit.
    Aber auch in dem Fall wäre mein Fahrzeug z.B. beim BGV versichert (wenn der Dieb einen Haftpflichtschaden verursacht), bei der HUK aber nicht.

    Ich sagte doch, dass aufgrund der Spuren am Fahrzeug (keine Einbruchspuren), eventuell unterstellt werden könnte (KÖNNTE!!!), dass man das Fahrzeug nicht ausreichend gegen Diebstahl gesichert hat. Ob die HUK das in einem solchen Fall macht weiß ich nicht, ich hoffe mal nicht. Sie könnte aber.
    Der BGV KANN schon gar nicht an der Stelle, weil der Vertrag hier keine Haftung ausschließt.


    Wenn dir das mit dem Diebstahl zu abwägig ist: Trink ein Radler und bau dann grob Fahrlässig einen Unfall. Schon bist du nicht mehr Versichert (wenn die Versicherung das will).


    Ich will doch die HUK nicht schlecht machen. Ich wollte doch nur aufzeigen, welcher Unterschied mir aufgefallen ist. Es muss ja auch irgend eine Begründung geben, warum die HUK deutlich billiger sein kann, als der BGV. Denn man muss berücksichtigen, dass ich beim BGV 15% Rabatt habe, bei HUK diesen Rabatt aber nicht bekomme (ist bei mir ein Spezialfall, ich habe nur bei BGV den Status für Öffentlicher Dienst).

    Jetzt lies meinen Beitrag bitte nochmal ganz genau durch.
    Ich rede nicht vom Diebstahl. Ich rede von Verzicht der Einrede bei Schadensverursachung mit dem gestohlenen Fahrzeug, wenn man sich das Fahrzeug grob Fahrlässig entwenden lässt.


    Beispiel: Ich lasse das Auto offen und den Schlüssel stecken. Einer klaut das Auto und fährt damit jemand anderem rein. Jetzt sagt die Versicherung, dass ich grob fahrlässig gehandelt habe und zahlt nicht.
    Bei dem Keyless Go Hack ist es möglich ein Fahrzeug ohne Einbruchspuren zu entwenden. In dem Fall wirds schwer nachzuweisen, dass man sich nicht einfach so das Auto hat klauen lassen.
    Diese Ausnahme steht übrigens in den AGB bei der HUK unter "Was ist nicht oder nur teilweise versichert". Da tauchen die genannten Einschränkungen für grobe Fahrlässigkeit auf.


    Beim BGV ist grobe Fahrlässigkeit prinzipiell versichert (ab Klassik Tarif, den ich habe). Da gibt es keinerlei Ausnahmen. Also auch wenn ich besoffen jemandem reinfahre, habe ich Versicherungsschutz.


    Es geht NICHT darum mich gegen Diebstahl zu versichern. Das macht die Teilkasko.