CX-3 MG , solche Aspekte würden durch die Mietbedingungen des Anbieters der Wechselakkus definiert.
Z.B. würde geregelt, dass nur Wechselakkus im Umlauf sind, die noch mindestens (beispielhaft) 85% Kapazität haben.
Dann kann es Dir als Nutzer / Mieter von Wechselakkus quasi egal sein. Dann kannst Du immer mit einer Mindest-Reichweite Deines e-Autos rechnen.
Da ist das Argument mit den unterschiedlichen Kapazitäten schon schwieriger zu lösen, denn die Kapazität und die Bauform (Bauform gleich Größe, also Länge x Breite x Höhe) hängen ja direkt voneinander ab.
Stichwort: In einen Kleinwagen passt kein großer Akku, der in einen Mittelklasse Wagen gewechselt werden kann.
Das bedeutet tatsächlich, dass viele unterschiedliche Akku-Grössen an den Wechselstationen vorgehalten werden müssen. Das wiederum bedeutet, dass es mehr Wechselakkus am Markt geben muss, als e-Autos herumfahren. Das scheint tatsächlich ein Nachteil des Wechselakku Prinzips zu sein. Hmmm...
Oder man baut die Wechselakkus modular auf:
Ein Kleinwagen bekommt einen Wechselakku, ein größerer Mittelklasse Wagen bekommt zwei Wechselakkus (also zwei von den kleinen). So, wie es heutzutage mit den Batterie betriebenen Geräten gehandhabt wird. Eine große Taschenlampe bekommt drei AA Zellen, eine kleine Taschenlampe bekommt nur eine oder zwei AA Zellen.
Das würde das Problem mit dem Vorhalten von vielen unterschiedlichen Akku-Grössen lösen.
Könnte klappen...