So schon mal einen kleinen Schritt weiter gekommen.
Die Betriebserlaubnis erlischt schon mal, da das Fahrzeug durch eine dauerhafte Abschaltung der SSA nicht mehr der Typgenehmigung entspricht.
Das Deaktivieren der SSA nach dem Motorstart ist eine "Ausnahme", welche Aufgrund von besonderen Betriebszuständen erforderlich werden kann.
Generell muss der Hersteller dafür aber sorgen, das SSA sich automatisch nach Deaktivierung, bei erneutem Motorstart auch wieder aktiviert. Steht sowohl in den Typgenehmigungen als auch in den vielzähligen ECE- Papieren der EU.
Die gesetzliche Vorgabe für eine Erteilung der Betriebserlaubnis, sieht also ein funktionierendes SSA-System bei jedem Motor-Neustart vor. Was nach dem Start passiert, z.b. manuelles Abschalten der SSA, oder wenn Betriebsparameter-Vorgaben der SSA nicht erreicht werden (Temperatur, Lüftung etc) ist dann für die BE nicht mehr relevant.
Nur das mit der Steuer habe ich noch nicht gefunden