Beiträge von Virus27

    So schon mal einen kleinen Schritt weiter gekommen.


    Die Betriebserlaubnis erlischt schon mal, da das Fahrzeug durch eine dauerhafte Abschaltung der SSA nicht mehr der Typgenehmigung entspricht.
    Das Deaktivieren der SSA nach dem Motorstart ist eine "Ausnahme", welche Aufgrund von besonderen Betriebszuständen erforderlich werden kann.
    Generell muss der Hersteller dafür aber sorgen, das SSA sich automatisch nach Deaktivierung, bei erneutem Motorstart auch wieder aktiviert. Steht sowohl in den Typgenehmigungen als auch in den vielzähligen ECE- Papieren der EU.


    Die gesetzliche Vorgabe für eine Erteilung der Betriebserlaubnis, sieht also ein funktionierendes SSA-System bei jedem Motor-Neustart vor. Was nach dem Start passiert, z.b. manuelles Abschalten der SSA, oder wenn Betriebsparameter-Vorgaben der SSA nicht erreicht werden (Temperatur, Lüftung etc) ist dann für die BE nicht mehr relevant.


    Nur das mit der Steuer habe ich noch nicht gefunden ;)

    Ich habe nicht behauptet, das ich viel Verstand habe, nur das ich ihn gebrauchen kann ;)


    Aber lieber Ralf, drehen wir den Spieß doch um:


    Zeige mir doch bitte eine Quelle, in der explizit drin steht, das eine permanentre Deaktivierung der SSA verboten ist.


    Und ich meine nicht den §19 STVZO Absatz 2 Satz 3, denn demnach ist ALLES verboten was das Abgasverhalten ändert und zum Erlöschen der BE führt. Also auch das einschalten der Klimaanlage, öffnen der Fenster, andere Bereifung, Anhängerbetrieb oder mal den Kofferaum volladen.
    Aber das Erlöschender BE hat nichts mit der Steuer zu tun

    Gesunder Menschenverstand.
    1. Wenn es Steuerhinterziehung wäre, warum verbaut man einen Schalter, der das System lahmlegt.
    2. Wird der Verbrauch während der Fahrt ermittelt und nicht im Stand. Und der Verbraucht ist in Fahrt immer gleich, egal ob Start-Stop an ist oder nicht
    3. Warum kann bei VW per VCDS Start-Stop rauscodiert werden, wenn es verboten sein sollte?
    4. Wir wir wissen funktioniert SS nicht bei De-Frost. Begehe ich also Steuerhinterziehung, wenn ich ständig de-froste?


    Da ich wusste, das eine Frage danach kommen würde, bin ich gerade eine belastbarer Quelle am suchen ;)

    Also ich find das schon toll und wichtig, das das System auch schon geringe Abweichungen meldet.


    Was bringt das System, wenn es erst bei 0.5 bar Unterschied melden würde?

    Ist jetzt aber auch keine Raketenwissenschaft, nachträglich ein Isotec System/Fischer Audiotec oder einen aktiv Subwoofer o.a. nachzurüsten. Quasi Plug&Play. Im Prange-Shop ist das Alpine Nachrüstkit aber noch gelistet.


    Kabel lassen sich sehr gut in den Holmen verlegen, da 1. Platz und 2. alles nur geclipst ist. Am fummeligsten/nervigsten ist da noch die Aktion mit einem separaten Stromkabel von der Batterie in den Innenraum zu kommen ;)

    Die 3,6 ltr. hochgerechnter Verbrauch kommen daher, da der Tank vorher, bis zum Entlüftungsstutzen voll war. Die erneute Vollbetankung erfolgt vermutlich bis zum autom. Abschalten der Tankpistole. Somit landeten 1,8 ltr. regulär im Tank + verbrauchter Menge im Einfüllstutzen.


    Wenn man jetzt davon ausgeht, das in den Stutzen ca. 1-2 ltr. reinpassen, so wäre dein hochgerechneter Verbrauch dann zwischen 5,6 und 7,6 ltr.
    Aber alles nur Mutmaßungen, wenn schon falsch getankt wird kann die Verbrauchrechnung nicht stimmen.


    Ebenso lassen sich keine Rückschlüsse der Restreichweite auf den tatsächlichen Verbrauch ziehen. Dies geht nur über

    • Voll tanken
    • Eine längere Strecke fahren
    • Anschließend wieder volltanken.
    • Verbrauch ablesen
    • Spritverbrauch = benötigte Spritmenge in Liter x 100 : damit zurückgelegte Kilometer