Beiträge von Stetsonia

    Das Thema ist doch Mehrwerttage ?(


    Heute habe ich von 2 Händlern (jeweils ca. 15km von mir entfernt) eine Einladung zu den Mehrwerttagen bekommen.
    Darin wird z.B. ein Inzahlungsnahmebonus angegeben. Der eine bietet 2500€ der andere 4000€ für z.B. einen CX-5-Kauf.
    Wer hier nur den Preis macht???
    Wenn's mich juckt dann werde ich beide Händler aufsuchen und mal ein spezielles und vergleichbaren Angebot einholen.
    :0020:

    Klimabedienteil und i-stop


    Vor ca. 2 Monaten habe ich mein Klimaproblem beim Annahmemeister meines FMH vorgebracht.
    Der sagte mir ich wäre der erste CX-3-Nutzer der damit käme und ihm wäre dazu nichts bekannt.
    Nur gut dass der Werkstattmeister meines Vertrauens dazukam. Er versprach danach zu suchen und mit den FIN zu vergleichen.
    Am nächsten Tag kam von ihm die Nachricht dass ich betroffen sein kann und er habe das Teil bestellt. Aber lange Lieferzeit.
    Vor 2 Wochen dann die Nachricht - Teil ist da, wird gewechselt.


    Tags darauf beim Annahmemeister Auto übergeben und nach 45 min wieder fertig.
    Die Werkstatt hat von sich aus auch gleich die Heckklappendämpfer gewechselt.
    Zwischendurch erzählte mir der Annehmer es wären nun schon einige Fahrzeuge betroffen.
    Bei einem hätte es auch Auswirkung auf i-stop gehabt. Die Klimaanlage hätte wohl ständig gemeldet es ist nicht kalt genug und dadurch wäre
    der Motor nicht ausgegangen. Wie immer dies zusammenhängt. Ich fand das so merkwürdig um jetzt seit Tagen mit der i-stop-Anzeige im MZD zu fahren.
    Und kann sagen i-stop ist jetzt bedeutend schneller bereit. Auch auf Kurzstrecken. Meist dauert es nur wenige hundert Meter und die Anzeige geht auf "Bereit".


    Hat jemand ähnliche Erfahrungen nach dem Tausch des Klimabedienteils gemacht?

    ...neulich in der Presse...



    Chemnitzer Zeitung | 3. März 2017 | Seite 22





    Sind Blitzer-Apps Beihilfe zum Rasen?
    Die mobilen Warner werden millionenfach genutzt, sind aber für den Fahrer verboten. Der Nachweis ist schwer, aber möglich.
    Von Andreas Rentsch
    Geht es um Blitzer am Straßenrand, gleicht das Hochrüsten von Kontrolleuren und Kontrollierten einem Katz-und-Maus-Spiel: Auf der einen Seite setzen Polizisten und Ordnungsämter immer ausgefeiltere Technik zur Tempomessung ein, auf der anderen Seite installieren immer mehr Autofahrer Blitzer-Apps auf ihren Smartphones, um sich rechtzeitig warnen zu lassen. Doch damit riskieren sie 75 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg, wenn sie ertappt werden.
    Gut möglich, dass es manch einen am 19. April trifft. An diesem Tag findet der nächste bundesweite „Blitzmarathon“ statt. Anders als 2016 werde sich in diesem Jahr auch die sächsische Polizei an der Aktion beteiligen, erklärt eine Sprecherin des Innenministeriums. Ob und in welchem Umfang Blitzerstandorte vorab bekanntgegeben werden, entscheiden die Polizeidirektionen demnach selbst.
    Wer angesichts dieser Drohkulisse trotzdem seine Blitzer-App aktiviert, sollte sich zuvor noch einmal mit der Rechtslage vertraut machen. Grundsätzlich gilt, dass ein Autofahrer „kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen darf, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“, heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung. Auch Apps, die den Fahrer unterwegs vor einer stationären oder mobilen Geschwindigkeitskontrolle warnen, sind damit tabu.
    Das Problem der Polizei liege darin, die unerlaubte Benutzung zu erkennen und dann auch nachzuweisen, sagt der Dresdner Verkehrsrechtsanwalt Christian Janeczek. „Ein Beamter darf das Gerät nur beschlagnahmen, wenn er den begründeten Verdacht hat, dass die fragliche Software darauf benutzt wird.“ Allein aus der Weigerung, das Smartphone auszuhändigen, ergebe sich noch kein Verdachtsmoment, so Janeczek.
    Angesichts dieser Hürden scheint sich eine wachsende Zahl von Blitzerapp-Nutzern in Sicherheit zu wiegen, im Ernstfall schon ungeschoren davonzukommen. Doch manchmal trügt diese Hoffnung – so wie bei dem Fall, der Ende 2015 vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle verhandelt worden ist. Dabei bestätigten die Richter die von der niedrigeren Instanz verhängten Sanktionen gegen einen Mercedes-Fahrer: Der Mann war auf der A39 in Niedersachsen wegen eines riskanten Manövers in eine Kontrolle der Autobahnpolizei geraten. Dabei fiel einem Beamten auf, dass auf dem Smartphone im Cockpit noch die Radarwarner-App lief. In der Gerichtsverhandlung sagte der Ordnungshüter dann als Zeuge aus.
    „Generell sollte man solche Apps nie offensichtlich in Betrieb haben“, sagt Benny Streu vom Portal blitzer-sachsen.de. Er rate dazu, die Software nur im Hintergrund oder bei gesperrtem Bildschirm zu betreiben. Auf der wirklich sicheren Seite seien alle, die die Bedienung der App dem Beifahrer überließen, betont Streu. Der könne alle Infos legal an den Fahrer weitergeben.
    Er persönlich kann an Blitzer-Apps nichts Verwerfliches finden, sagt der 27-Jährige. „Es wird genau das erreicht, was erreicht werden soll: dass langsam gefahren wird.“ Kritiker halten dagegen, die Software sei „Beihilfe für Raser“ und ermögliche es, sich dem Verfolgungsdruck von Polizei und Ordnungsämtern zu entziehen. Wie gut die Trefferquote von blitzer.de ist, zeigte im Oktober 2016 der Test einer TV-Ratgebersendung: Die Bezahlversion der App meldete alle festen und drei von vier mobilen Blitzern entlang der Kontrollroute.
    Geblitzt wird in Deutschland schon seit 60 Jahren. Die erste derartige Geschwindigkeitskontrolle vollzogen Beamte im Januar 1957 in Düsseldorf. Heute stehen deutschlandweit über 4400 Starenkästen am Straßenrand – in Sachsen sind es rund 220. Zum Bestand an mobilen Blitzern existierten keine verlässlichen Zahlen, sagt Sebastian Knop von Eifrig Media, der Entwicklerfirma hinter blitzer.de. „Das liegt daran, dass unterschiedliche Behörden und Privatfirmen im Besitz dieser Geräte sind.“
    Unstrittig ist hingegen, dass blitzer.de klarer Marktführer unter den Radar- und Blitzerwarner-Apps ist. Laut Knop hat die App über vier Millionen aktive Nutzer. Die meisten arbeiten unter Android damit.
    Aktenzeichen zum App-Fall, der am OLG Celle verhandelt wurde: 2 Ss (OWi) 313/15
    Bildtext: Nur wer seinem Beifahrer die Aufgabe überlässt, per App nach mobilen Geschwindigkeitskontrollen und Starenkästen zu fahnden, ist juristisch auf der sicheren Seite. Foto: Robert Michael

    Das kann nicht geändert werden. Die Straßenbezeichnungen sind in den Navi-Karten so gespeichert und werden so angesagt bzw. in der oberen Info-Zeile angezeigt.
    Ist mir bundesweit schon aufgefallen. Besonders K-Straßen werden als solche angesagt und ist besonders gewöhnungsbedürftig...


    vG Stetsonia :m0045:

    Heute habe ich die Jahresdurchsicht machen lassen und dabei auch einen dimmbaren Innenspiegel einbauen lassen.
    Kosten mit Austausch 202,17 + MWSt - also ~240,58€


    In den letzten beiden Vorgängern hatte ich auch einen und war es sehr zufrieden.
    Der CX-3 hat zwar gut getönte Scheiben, aber wenn ein eiliger Transporter meinen Kofferraum ausleuchten möchte ist das zu wenig.
    Klar, man kann da mal am Spiegel "klack" und das Problem ist gelöst, ABER ein Fahrzeug für 30.000€ kann das voll vertragen
    und bequem ist es zumal.


    vG Stetsonia :0027:

    ...aber nochmal zurück zur Berganfahrhilfe. Die finde ich absolut praktisch und möchte sie nicht mehr missen.
    Alle meinen früheren PKWs hatten sowas nicht und ich habe genug mit Handbremse & Gaspedal beim Anfahren geübt.
    Außerdem wird die Hilfe nicht immer aktiv - bei leichten Steigungen oder Gefällen. Nur wenn man da mehr auf Bremspedal drückt und das macht man doch bei einer erheblichen Steigung/Gefälle setzt sie ein. Es wird aber nichts beim Anfahren blockiert, denn so wie man losfährt löst sie sich.
    Für mich ein Technik-Highlight das Sinn macht.


    vG Stetsonia :0027: