Gute Frage!
Ich muss wieder meinen Mazda 3 BL bemühen, der war Baujahr 2010 mit Erstzulassung Januar 2011 und hatte ein System mit den Sensoren in jedem einzelnen Rad (Ich merke mir nie, welches direkt/indirekt ist ).
Nach meinem Wissen wäre es bei diesem Auto zulässig gewesen, ohne Sensoren, also ohne funktionierendes RDKS zu fahren, weil es gesetzlich vorgeschrieben erst für Fahrzeuge war, die ab 11/2014 (weiß ich auch nicht genau) typisiert wurden für den deutschen Markt. Dann hätte man natürlich eine ständige Warnung im Blick gehabt.
Andererseits kenne ich es so, dass das, was verbaut ist, auch funktionieren muss - z. B. bei zusätzlichen Leuchten ist es wohl so.
Aber bei unseren CX-3 sollte es auf jeden Fall funktionieren, jedoch hat dieser auch keine Sensoren...jedenfalls bis jetzt nicht. Sollten diese tatsächlich zurückkehren, dann ist das halt Pflicht. Und ob man sich drauf verlassen sollte...dazu schrieb ich schon, dass auch ein gesundes "Augenmaß" hilfreich sein kann...siehe mein MX, der auf einem Reifen Luft verliert.