Moin,
.....und morgen ist der neue Mazda 2 meines Schwagers dran... Ommmmm
Oldschool
..ich wußte gar nicht das Du Vorsteuer abzugsberechtigt bist?
Gruß
Ulrich
Moin,
.....und morgen ist der neue Mazda 2 meines Schwagers dran... Ommmmm
Oldschool
..ich wußte gar nicht das Du Vorsteuer abzugsberechtigt bist?
Gruß
Ulrich
Ihr habt es nicht anders gewollt
Wir haben gebucht !
Gruß
Ulrich
Gebe ich Dir uneingeschränkt Recht. Da wird viel geschummelt.
..Auch Alcantara ist kein Leder und wird aber oft als solches ausgegeben!!
Gruß
Ulrich
Es ist richtig, dass die Werksgarantie bei der Durchführung der Inspektion durch freie Werstätten (z.B. ATU ö.ä.) nicht beeinträchtigt wird, wenn die Arbeiten nach Herstellervorgaben durchgeführt werden.
Das Problem sehe ich eher nachgelagert. Wenn die Werksgarantie abgelaufen ist und danach wegen einem Mängel ein Kulanzantrag gestellt wird, dieser in fast allen Fällen abgelehnt wird.
Das ist auch der Fall in der Zeit der "Garantieverlängerung".
Diese Garantieverlängerung ist nämlich keine 1 zu 1 Weiterführung der Werksgarantie sondern eine Baugruppengarantie.
Es sind also nicht alle "Teile" in der Garantieverlängerung enthalten. Steht auch so in den Bedingungen.
Ist also ein Fehler oder Mangel an einem Bauteil aufgetreten, das nicht innerhalb der Baugruppengarantie enthalten ist
wird ein Kulanantrag gestellt. Und das dann die Kosten komplett übernommen werden sieht schlecht aus, wenn im Vorfeld
die normalen Inspektionen nicht von Mazda durchgeführt worden sind.
Dieses Vorgehen wird von allen Herstellen so praktiziert.
Gruß
ulrich
..ok akzeptiert..kam nicht so rüber..dachte der wäre noch abgezogen und nicht als Bezahlung verrechnet!
Gruß
Ulrich
Falls da was geht bekommt die Versicherung ihr Geld zurück und ich meine Prozente.
Hallo Axel..
..und wenn genug übrigbleibt gibt es eine Runde in HBT !!
Gruß
Ulrich
Nachtrag..
hast der Versicherung gesagt, daß der "Ast" bereits auf der >Strasse lag oder, daß er durch eine Windböe
vor das Auto geweht worden??
Gruß
Ulrich
Was mich ärgert is das nur die VK zahlt und ich dann für etwas hochgestuft werde was ich eigentlich garnich verursacht habe
Hallo Axel,
da gebe ich Dir Recht. Für mich ist das auch ein Fall für die Haftpflicht.
Wo wäre denn der Unterschied wenn durch Sturm der Ast von oben kommt oder nachdem er unten ist weiter über die Fahrbahn geweht wird ? Mach Dich bei der Rechtschutz mal schlau..(eine Beratung ist bei einigen Vericherungen kostenlos)
Drück die Daumen!!
Gruß
Ulli
Wenn unsere Linse aus Kunststoff ist (das ist der Normalfall)
besteht die Gefahr einer Eintrübung!!!!
Denkt drann..grauer Star an der Rückfahrkamera zahlt nicht die Krankenkasse!
Wenn ich auf meinen Wagen zugegangen bin um loszufahren - entweder Parkplatz oder Garage-
bin ich ab und zu kurz mit dem Finger über die Linse gefahren..und fertig.
Langsam habe ich den Eindruck hier fahren die Leute mehr rückwärts als vorwärts..
Gruß
Ulrich