... "Ammenmärchen!" ..
Worauf bezieht sich das?
Auf meinen Beitrag? Auf Garantie? Auf Gewährleistung? Auf Reparaturen? Auf Inspektionen?
Die Herstellergarantie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers, das er nach eigenem Gusto ausgestalten kann.
Er kann daher auch vertraglich A.T.U. ermächtigen, Eingriffe am Fahrzeug ohne Garantieverlust vorzunehmen, also A.T.U. zertifizieren und damit macht A.T.U. natürlich Werbung.
Der Hersteller kann ebenso verbindliche Vorgaben machen, bei deren Einhaltung die Garantie erhalten bleibt. Dann kann selbst ein freier Schrauber, der die Einhaltung dieser Vorgaben belegen kann, Arbeiten am Fahrzeug vornehmen, ohne das die Garantie verloren geht..
Es gelten die Garantiebedingungen als vereinbarte AGB Klauseln.
Einzig unzulässig in der EU ist eine lebenslange Garantie.
Schraubt mir mein Nachbar da ein Porsche-Gewindefahrwerk aus China drunter und ich fliege mit den Neuwagen in den nächsten Straßengraben, dann ist die Garantie futsch.
Gewährleistungsansprüche sind Kaufvertragsansprüche auf Nacherfüllung und richten sich daher gegen den Vertragspartner, nicht gegen den Hersteller.
Gewährleistungsansprüche knüpfen immer an einen Sachmangel an, der bei Gefahrübergang (Übergabe des Fahrzeuges) bereits vorliegen muß (Ausnahme Verbrauchsgüterkauf § 474 BGB bei dem die Beweislastumkehr des 477 BGB gilt).
Wenn A.T.U. also (ermächtigt/zertifiziert) eine Inspektion durchführt und dir knallt am nächsten Tag die Elektrik um die Ohren, dann bleibt wegen dem Zertifikat sowohl die Garantie erhalten, als auch schließt der A.T.U. Eingriff per se einen Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer nicht aus, wenn denn A.T.U. nicht an der Elektrik rumgefummelt hat.
Hat A.T.U. auch an der Elektrik rumgemacht, dann bestehen Gewährleistungsansprüche deswegen gegenüber A.T.U.
Eigentlich alles ganz einfach.