Beiträge von renegat

    ... "Ammenmärchen!" ..

    Worauf bezieht sich das?


    Auf meinen Beitrag? Auf Garantie? Auf Gewährleistung? Auf Reparaturen? Auf Inspektionen?


    Die Herstellergarantie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers, das er nach eigenem Gusto ausgestalten kann.
    Er kann daher auch vertraglich A.T.U. ermächtigen, Eingriffe am Fahrzeug ohne Garantieverlust vorzunehmen, also A.T.U. zertifizieren und damit macht A.T.U. natürlich Werbung.
    Der Hersteller kann ebenso verbindliche Vorgaben machen, bei deren Einhaltung die Garantie erhalten bleibt. Dann kann selbst ein freier Schrauber, der die Einhaltung dieser Vorgaben belegen kann, Arbeiten am Fahrzeug vornehmen, ohne das die Garantie verloren geht..


    Es gelten die Garantiebedingungen als vereinbarte AGB Klauseln.
    Einzig unzulässig in der EU ist eine lebenslange Garantie.


    Schraubt mir mein Nachbar da ein Porsche-Gewindefahrwerk aus China drunter und ich fliege mit den Neuwagen in den nächsten Straßengraben, dann ist die Garantie futsch.


    Gewährleistungsansprüche sind Kaufvertragsansprüche auf Nacherfüllung und richten sich daher gegen den Vertragspartner, nicht gegen den Hersteller.
    Gewährleistungsansprüche knüpfen immer an einen Sachmangel an, der bei Gefahrübergang (Übergabe des Fahrzeuges) bereits vorliegen muß (Ausnahme Verbrauchsgüterkauf § 474 BGB bei dem die Beweislastumkehr des 477 BGB gilt).


    Wenn A.T.U. also (ermächtigt/zertifiziert) eine Inspektion durchführt und dir knallt am nächsten Tag die Elektrik um die Ohren, dann bleibt wegen dem Zertifikat sowohl die Garantie erhalten, als auch schließt der A.T.U. Eingriff per se einen Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer nicht aus, wenn denn A.T.U. nicht an der Elektrik rumgefummelt hat.
    Hat A.T.U. auch an der Elektrik rumgemacht, dann bestehen Gewährleistungsansprüche deswegen gegenüber A.T.U.


    Eigentlich alles ganz einfach.

    ...
    Der Händler, der das Fahrzeug verkauft, muss eine Garantie bzw. Gewährleistung ( ich verwechsel das immer) erbringen.
    Anton 1000 schreibt ja, dass er eine Anschlussgarantie hat, also ist das Fahrzeug aus der Mazda- Garantie raus.
    Sollte jetzt irgendwas sein, muss erstmal der Händler dafür gerade stehen.
    ...

    Wenn man das immer verwechselt, sollte man vieleicht dazu nichts schreiben.


    Kaufvertragliche Gewährleistungspflichten sind beim Neuwagenkauf auf 2 Jahre begrenzt und immer gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen.
    Da hier von privat ein damit gebrauchter PKW gekauft worden ist, dürfte ein zulässiger Gewährleistungsausschluß des privaten Verkäufer vereinbart worden sein (ist so Standard).
    Gleichwohl gilt noch immer die ursprüngliche 2-Jahres Gewährleistungsfrist gegenüber dem Neuwagenverkäufer. Hier wird konstruiert, dass alle Rechte aus dem Erstkaufvertrag auf den Zweitkäufer übertragen worden sind.
    So denn noch nicht die Gewährleistungsfrist (2 Jahre ab Erstübergabe des Fahrzeuges) abgelaufen ist, kann auch der Zweitkäufer den ursprünglichen FMH aus Gewährleistung wegen Sachmängeln in Anspruch nehmen.


    Der Hersteller Mazda bietet von Hause aus eine 3jährige Herstellergarantie, die hier verlängert worden ist.
    Für die Aufrechterhaltung des Garantieversprechens ist nur wichtig, dass die Herstellervorgaben (Servicefristen, keine unautorosierten Dritteingriffe, kein Mietwagen etc.) erfüllt wurden.
    Wenn das erfüllt und die (verlängerte) Garantiezeit noch nicht abgelaufen ist, dann muß weltweit jeder FMH im Garantiefall und bei Anzeige des Garantiefalls das Garantieversprechen vom Hersteller Mazda erfüllen (und Mazda erstattet die unter die Garantie fallenden notwendigen Kosten dem FMH).


    Nebenher:
    Soweit man bei "seinem" FMH gekauft hat und das Fahrzeug dort auch innerhalb der Gewährleistungsfrist wegen eines auftretenden Fehlers zu einer Reparatur gibt, fallen Gewährleistungsrechte und Garantierechte zugleich an.
    Man sollte (muß) in dem Fall ganz klar dokumentiert wählen, ob man die Verkäuferpflichten aus Gewährleistung oder aber die Herstellergarantie in Anspruch nimmt.


    Bei Gewährleistungsarbeiten verlängert sich für diese, einen Mangel beseitigende Arbeit des FMH die Gewährleistungsfrist bzw. sie beginnt von neuem.


    Eine Herstellergarantie beginnt nur dann von neuem, wenn a) das so in den Garantiebedingungen versprochen wird oder b) das komplette Fahrzeug durch einen Neuwagen ausgetauscht wird.


    Klassisches Beispiel sind hier die Kühlertauschaktionen der EZ 2015/2016.
    Sachmangelbeseitigung beim verkaufenden FMH im Rahmen der Gewährleistung durch Kühlertausch - 2 Jahre Gewährleistungsfrist auf neuen Kühler,
    Inanspruchnahme der Mazada Garantie - nix, außer kostenfreier Austausch des schadhaften Teils.

    CX-3 Kalender 2019





    Ich mach mal eine Bestell-Liste der Übersicht wegen





    (Kopieren und ergänzen)





    1 Stck UA69
    1 Stck Engel
    1 Stck nowodka
    1 Stck Oldschool
    1 Stck gresh
    2 Stck fladi
    1 Stck rburi
    1 Stck Dora1278
    1 Stck Gladbacher
    1 Stck mortes
    1 Stck tours-de-franz
    1 Stck Magiccolor
    1 Stck Maverick
    3 Stck CX3-weazle
    1 Stck Kuni
    1 Stck mcfly
    1 Stck leo
    2 Stck renegat



    Da jeder CX-3 wunderschön ist, ist mir die letztliche Auswahl der Motive egal.

    Sorry, aber aus dem Alter, als ich mich mit einem Stück Pappe oder Alufolie vom Kaugummi an einem Fahrzeug behelfe, bin ich seit 30 Jahren raus. Oder wolltest du im aktuellen Neuwagen einen Fitzel Milchkarton von Onkel Aldi aus dem Armaturenbrett ragen haben? :thumbdown:

    Gut, den Knopf links haben wohl alle CX3, die mit Spurverlassenswarner ausgestattet sind.
    Eine Wahl zwischen Piepsen und/oder Brummen scheinen nur die Sportsline Modelle zu haben.
    Im MZD meines EL habe ich z.B. auch keine Statistikansicht für den Verbrauch - Verbrauchsanzeigen (aktuell/Durchschnitt) gibt es nur im Bordcomputer innerhalb der Tachoanzeigen.


    Interessant ist aber, dass offenbar dann beim Facelift 2018 die Helferlein wieder für immer auf aus gestellt werden können.
    Bein meinem geht der Spurverlassenswarner und auch i-stop nach jedem neuen Motorstart wieder auf "on" - war wohl einer Sicherheitsüberlegung von Mazda beim Übergang vom 2015er zum 2017er Modell geschuldet.

    Ruhe im Karton ! ...


    Irgend so'n Spurverlassenswarner ist dauerhaft aus.
    ...Dem hab ich das aber massiv auf den Knopf gegeben. Der schweigt jetzt auch....
    Jetzt ist Ruhe! :0007:


    Dieser Spurwarner äussert sich in der Werkseinstellung nicht nur mit Gepiepse,
    sondern auch mit einem äusserst unangenehmen unflätigen Gebrumme....

    Hallo redseeliger @'Ahura
    dass der Spurverlassenswarner auch brummen soll, liest man öfters - allerdings bisher nur bis zur Einführung der 2017er Modelle.


    Ich habe einen EL 11/2017, da brummt nichts beim blinkerlosen Spurwechsel!


    Allerdings piept es ganz nervig und wenn ich den mit Schalterbetätigung auf "off" stelle, dann ist das System beim nächsten Neustart dennoch wieder "on".


    Wie hast du es also geschafft, deinen piependen Brummbär endgültig stumm zu stellen?

    Kann er auch nicht. Das Gezeigte ist ein Concept Car!
    Mir wäre neu, dass ein Concept Car von Erstvorstellung bis Serienauslieferung allenfalls 8 Monate benötigt.
    I.ü. schaut euch die Details (allein die Innenbreite) an! Das entspricht nicht der Preisrange Mazda 3, VW Golf, Focus & Co.


    Ohne Frage - die geilste (Nichtsportswagen-) Studie der letzten 5 Jahre! Den in schwarz oder in weiß oder in titangrau matt .... :love: