es erlischt nicht die Zulassung, sondern nur die Betriebserlaubnis. dies ist dann als Verstoß eine Ordnungswidrigkeit wegen Veränderungen an der Beleuchtungseinrichtung.
wird der Scheinwerfer beklebt, gibt's eine Anzeige. übrigens hat Mattu auch noch die Blinker fett schwarz überfoliert...nur mal so nebenbei gesagt. und warum kann man bei Ordnungswidrigkeiten nicht von Tatbeständen sprechen? es heißt offiziel Bundeseinheitlicher TATBESTANDSKATALOG für Verkehrsordnungswidrigkeiten.
sorry, aber hier mit gefährlichem Halbwissen schwere Posts zu machen, an denen sich dann andere orientieren, ist Käse.
Beiträge von nrw
-
-
nicht TÜV geprüfte Veränderungen an den Beleuchtungseinruchtungen erfüllen Bußgeldtatbestände...
-
bestes Tuch! dazu noch das blue Monster für wax und Detailler - dann kanns losgehen
-
Beilackieren ist bei Effektlacken eine Katastrophe. Haube zB immer nur komplett lackieren! wenns anfällig ist, sollte man ggf doch über Schutzfolie nachdenken. ärgerlich das Ganze. und in jedem Fall teuer.
-
der Motor wird nach zügiger fahrt ZU SCHNELL kalt! es können sich dann Risse bilden. nicht nur für Turbomotoren gilt darum, warm- UND kaltfahren. Darum auch vor dem Tanken oder ner Pause nach schneller Fahrt auf der BAB einige km langsamer Kaltfahren, bevor man den Motor abschaltet.
-
bei meinem 2.0 zeigt es nach dem Tanken Reichweite 733 an
-
zeig doch bitte jemand den Auspuff mal etwas planparallel von der Seite. finde der steht mir irgendwie soweit raus....
-
der Momentanverbrauch sagt genau genommen ganix aus... da hatte ich sogar mal 0.0
-
2/3 Land, 1/3 Stadt
im Schnitt 45 km/h
BC 5,9 - zuletzt 6,0
nachgetankt und errechnet 6,09 L / 100nach wie vor: äußerst zufrieden!
edit: G120 Schalter mit 225er WR
-
Ordentlichen Dieselsound gibt es allenfalls beim V6 oder größeren... oder mittels Soundgenerator Endrohre tauschen für die Optik, mehr lohnt da nicht.