Beiträge von Schrauberopa

    Hallo Ralf ,


    soweit mir bekannt ist (bin kein ADAC-Mitglied), umfasst der Verkehrsrechtschutz des ADAC auch eine telefonische Rechtsberatung bei z.B. Streitigkeiten mit der Autowerkstatt wegen mangelhafter Reparatur. Ich vermute mal, dass auch andere Rechtschutzversicherungen das ähnlich handhaben. Zwar sind Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen dann meist in einem weiteren Baustein (Privat-Rechtsschutz, Miet-Rechtschutz) versichert, aber gerade beim Verkehrsrechtschutz liegt es nahe, dass man Streitigkeiten aus Kauf- und Werkverträgen, die das Fahrzeug betreffen, hier einschließt, wobei natürlich auch eine telefonische Rechtsberatung enthalten sein sollte..

    Obwohl im vorliegenden Fall nicht die Werkstatt sondern der Hersteller einen ärgert, empfinde ich die Sache als durchaus noch im Thema und würde mich als Rechtschutzversicherter deshalb nicht scheuen, mal zum Telefon zu greifen.

    Sollte man auf der anderen Seite so spitzfindig sein und meinen, dass das ja nichts mit der Werkstatt zu tun hat und ablehnen, kann man sein Versicherungsverhältnis ja mal überdenken...


    Gruß Wolfgang (Schrauberopa)

    Vorsicht, nicht Äpfel mit Birnen verwechseln!

    In dem von Ralf verlinkten sehr interessanten Artikel geht es um die Frage, ob bzw. unter welchen Vorraussetzungen eine Reparatur während der 2-jährigen Gewährleistungspflicht (!) eine erneute Gewährleistungsfrist zum Laufen bringt.

    In unserem Fall geht es aber nicht um die gesetzliche Gewährleistung, sondern um Garantie. Beides kann gleichzeitig bestehen, ist aber im Wesen sehr unterschiedlich:


    Die gesetzliche Gewährleistungspflicht gibt dem Käufer (bei einem Kaufvertrag) oder Auftraggeber (bei einem Werkvertrag) eine Anspruch auf Mängelbeseitigung gegenüber dem Verkäufer bzw. Auftragnehmer - aber auch nur dann, wenn die Sache, um die es da geht, bereits bei Übergabe mit einem Mangel behaftet war. Auch wenn in diesem Zusammenhang immer von einer 2-jährigen Gewährleistungsfrist die Rede ist darf man dabei nicht vergessen, dass nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr eintritt - von da an kann (aber muß nicht) der Verkäufer/Auftragnehmer fordern, dass der Anspruchsteller den Beweis für das Vorliegen eines Mangels im Sinne der Gewährleistung führt. Und auch während der ersten 6 Monate ist der Verkäufer nicht automatisch in der Pflicht, sondern kann die Leistung dann verweigern, wenn deutliche Anzeichen dafür bestehen, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe der Sache bestand, sondern später durch z.B. Gewaltanwendung, unsachgemäßen Gebrauch oder unauthorisierte Eingriffe erfolgt sein könnte - dann wäre der Käufer auch jetzt schon in der Pflicht, das Vorliegen eines Gewährleistungsanspruches zu beweisen.


    Anders bei der Garantie: Im Gegensatz zur (gesetzlichen) Gewährleistung, deren Bedingungen von den Vertragsparteien weder ausgeschlossen noch abgeändert werden können, ist die Garantie ein freiwilliges Leistungsversprechen des Herstellers, das dieser weitestgehend frei ausgestalten kann und das nur zwischen dem Hersteller und dem Käufer besteht. Der Verkäufer tritt hier, wenn er die Nachbesserung im Auftrag des Herstellers (!) ausführt, gegenüber dem Käufer nur als Erfüllungsgehilfe des Herstellers auf.


    Wenn ich die Schilderung von UA69 richtig gelesen habe, dann wurde die Lenkung zum ersten Mal nicht während der Gewährleistungsfrist (und dann ausdrücklich als Gewährleistungsfall, also dem Händler als Anspruchgegner und nicht Mazda) ausgetauscht, sondern der Mangel wurde Mazda erst kurz vor Ablauf der Garantiezeit (!) bekannt und dann im Rahmen der Garantiezusage beseitigt. Das ist eine grundsätzlich andere Situation als in dem verlinkten Artikel, denn in unserem Fall war die Gewährleistung für das Auto und damit auch für die Lenkung schon abgelaufen, bevor dem fMH bzw. Mazda der Mangel bekannt wurde und abgestellt worden ist.

    Nun könnte man argumentieren, dass die Lenkung im Rahmen eines Werkvertrages (mit dem fMH als Erfüllungsgehilfen von Mazda) ausgetauscht wurde und deswegen eine Gewährleistungspflicht entstanden sein könnte (was ich, wie ich schon schrieb, für nicht gegeben halte). Aber selbst wenn wir das mal annehmen, dann wäre nach dem Bericht von UA69 mehr als ein halbes Jahr vergangen, bis er dem fMH das Vorliegen dieses behaupteten Mangels auch dokumentieren konnte. Damit würde aber jetzt ihn die Beweislast treffen nachzuweisen, dass die ausgetauschte Lenkung von Anfang an mangelhaft war - allein der Umstand, das es eine Lenkung der alten Serie ist, wäre ja kein Beweis, denn mit so einer Lenkung fahren eine Menge Autos ohne Probleme rum. Gutachter sind nicht billig!


    Das bedeutet aber nicht, dass man jetzt notwendigerweise klein beigeben muß. Auch wenn die Rechtslage nichts hergibt, kann man es ja trotzdem mal auf gütlichem Wege versuchen.

    Wie Ralf ganz richtig schrieb: Wer aufgibt, hat schon verloren. Es kann dabei allerdings nicht schaden, wenn man sich dabei über den bestehenden Spielraum in Klaren ist.

    In diesem Sinne guten Erfolg!


    Gruß Wolfgang (Schrauberopa)

    Aber es ist doch gar nicht so schwer:


    Die gesetzliche Gewährleistung kann hier nicht greifen, weil beim Garantieaustausch gar kein Kauf- oder Werkvertrag zwischen Mazda bzw. dem fMH und dem Farzeugeigentümer zustande gekommen ist - der fMH rechnet das mit Mazda ab.

    Und wenn man sich mal die Mühe macht die Mazda-Garantiebedingungen zu lesen (so es denn Mühe wäre), würde man unter Punkt 9 "Garantiereparaturen" im Absatz 2 lesen:

    "Die Garantie für reparierte oder ersetzte Teile erlischt zum gleichen Zeitpunkt wie die betreffende Mazda Garantie. Garantiereparatur und Austausch unter Garantie verlängert nicht die betreffende Mazda Garantie."


    Und was das Lenken im Stand angeht, ist es tatsächlich eine Tortur für alle dabei beanspruchten Teile - schon eine ganz geringe Geschwindigkeit (Kriechen) schaft hier spürbar Entlastung.

    Ein Auto ist schließlich ein Fahrzeug, kein Stehzeug...


    Gruß Wolfgang (Schrauberopa)

    Aber die Idee das Grundpreis ohne Tank ist, ist auch nicht schecht. Wäre wieder ein Extra

    Das kommt vielleicht noch...

    Als ich ein Jugendlicher war und begann, mich für Autos zu interessieren ( verdamp lang her, um es mit BAP zu sagen ^^ ) hieß es beim Endpreis immer einschränkend "ohne Heizung". Das man das Auto aus leicht nachvollziehbaren Gründen natürlich nicht ohne Heizung kaufen konnte, hinderte die Hersteller allerdings nicht an dieser Augenwischerei und an diesem Gebaren hat sich letzlich nichts geändert -mal mehr, mal weniger offensichtlich...


    Gruß Wolfgang (Schrauberopa)

    Hallo goldmull,
    seit den Tagen des Käfers (un)selig hat sich die Automobiltechnik rasant verändert - statt einer Blechdose, in die oben Luft eintrömte, seitlich Benzin dazukam und unten das Gas/Luftgemisch austrat (auch Vergaser genannt) haben wir heute hochkomplexe Einspritzanlagen mit einer Fülle von Aktoren und Sensoren und eine Menge andere trickreiche Einrichtungen in der Motorkonstruktion, um den immer strenger werdenden Abgasnormen Rechnung zu tragen. Das mag man beklagen, aber ändern kann man es nicht.
    Andererseits ist es erstaunlich, dass trotz dieser komplexen Technik die Zuverlässigkeit in der Regel recht hoch ist: Meinen alten heißgehassten Käfer mußte ich so manches Mal am Berg durch Anrollen zum Starten bewegen, weil die Zündkerzen mal wieder naß oder verrußt waren oder der Anlasser aus dem schwächlichen 6 Volt Bordsystem mit seiner unsäglichen Gleichstrom-Lichtmaschine mit elektromechanischem Dreipunktregler :cursing: nicht mehr genug Saft bekam.


    Mein Mazda muß mit denkbar ungünstigen Betriebsbedingungen klar kommen: Viel Kurzstrecken, insgesamt eher geringe Jahres-Fahrleistung, häufig lange Standzeiten in der Garage.
    Trotzdem ist er bisher bei der ersten Berührung des Startknopfes immer sofort angesprungen, trotz des (oder möglicherweise sogar wegen?) des hochkomplexen Motormanagements.
    Sollte er das einmal nicht tun, müßte ich allerdings im Umkehrschluß davon ausgehen, dass dann auch ein Anrollen a' la' Käfer nix helfen würde, denn dazu ist das System viel zu komplex und damit die Anzahl möglicher Fehlerquellen viel zu hoch; die Wahrscheinlichkeit, durch eine solche Aktion eher Schaden anzurichten, wäre deshalb durchaus vorstellbar.


    Ich würde es deshalb Mazda nicht zum Vorwurf machen, wenn sie es von vorneherein verhindern, sein Auto durch solche überkommenen Brachialaktionen zum Leben erwecken zu wollen...


    Gruß Wolfgang (Schrauberopa)

    ...die Haltbarkeit kann durch rückwärzfahren aber sicher nicht verlängert werden.

    Warum eigentlich nicht ?
    Also nicht "Zurück in die Zukunft" sondern "Back to the Roots" (in diesem Falle: zum Neuwagenzustand).


    @goldmull
    Du machst mit deinem Auto doch so viele - äh - interessante Experimente. Viele große Entdeckungen sind deswegen gemacht worden, weil die Entdecker das bisher Geglaubte in Frage gestellt haben und - befreit von diesen geistigen Fesseln - mutig Neues erkundeten. Also mutig auf zu neuen Ufern im Rückwärtsgang - und berichte uns...


    Gruß Wolfgang (Schrauberopa)

    @Rotex209
    Wenn die Bremsanlage "dicht" ist (und unsere Autos sind ja noch jung), besteht kein Grund, das Messergebnis des Wassergehaltes im Vorratsbehälter als nicht repräsentativ für die Gesamtanlage anzuzweifeln. Solange dort ein Wassergehalt von < 2% gemessen wird, muß die Bremsflüssigkeit auch nicht zwingend erneuert werden, nur weil sie schon 2 Jahre alt ist (bei meinem M2 wurde das auch erst nach 4 Jahren gemacht). Das wollte ich mit meinem Beitrag #63 aussagen.


    Gruß Wolfgang (Schrauberopa)

    Es kann durchaus vorkommen, dass entnommene Proben an den Radbremszylindern einen höheren Wassergehalt aufweisen als im Ausgleichsbehälter. Die Ursachen dafür sind in den allermeisten Fällen defekte Gummimanschetten in Verbindung mit minimalen Undichtigkeiten an Radbremszylindern und/oder hochgradig poröse Bremsschläuche, also ein bereits reparaturbedürftiger Verschleißzustand.


    Geht man aber vom Sollzustand aus, dann erfolgt der Eintrag von Luftfeuchtigkeit im Bereich der Bremssättel ja bekanntlich allein durch Diffusion durch das Material der Bremsschläuche (worauf die Hersteller von Stahlflex-Leitungen nicht müde werden hinzuweisen...). Auch wenn diese im Spritzbereich liegen, ist der Wasserdampfeintrag dort doch ein eher bedächtiger Prozeß - im Gegensatz zum Eintrag durch die Entlüftungsbohrung des Ausgleichsbehälters, denn hier hat die Luftfeuchtigkeit weitaus ungehinderteren Zutritt, auch wenn dieses Loch sehr klein ist.


    Die Messung des Wassergehaltes in der Bremsflüssigkeit des Ausgleichbehälters wird deshalb aus gutem Grund als Referenz angesehen und ist es auch, solange keine Defekte/Undichtigkeiten vorliegen, wie oben beschrieben.


    Gruß Wolfgang (Schrauberopa)