@fuchsi
Selbst wenn der Halter des Fahrzeuges, auf das Deine Frau aufgeschoben wurde, Ansprüche gegen Deine Frau geltend machen sollte (was erstmal unwahrscheinlich ist) wird Dein Versicherer die Ansprüche als sog. unabwendbares Ereignis ablehnen und den an Halter an den Unfallverursacher/Versicherer verweisen. Falls dies, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich sein sollte und Dein Versicherer reguliert den Schaden, wird sich dieser die Entschädigung auf dem Regresswege vom Versicherer des Unfallverursachers erstatten lassen. Somit ist der Schadenfreiheitsrabatt (SFR) Deiner Frau nicht in Gefahr.
Dies unter der Voraussetzung, dass der Fahrer des 1. Fahrzeuges bestätigt, dass Deine Frau bereits stand und dann aufgeschoben wurde. Manchmal kommt es leider vor, dass der Auffahrende behauptet, dass das vor ihm fahrende Fahrzeug (Deine Frau) bereits auf das vor ihr fahrende Fahrzeug aufgefahren war und er erst dann aufgefahren ist. In diesem Fall kann nur der Fahrer des ersten Fahrzeuges die Angaben Deiner Frau bestätigen (dieser wird sicherlich das Auffahren auf das Fahrzeug Deiner Frau gehört/gesehen und erst danach das Aufschieben des Fahrzeuges Deiner Frau auf sein Fahrzeug gespürt haben).
Ggf. ist aber auch der Schaden am Fahrzeug Deiner Frau entsprechend aussagekräftig. Bei einem erheblichen Heckschaden und nur einem minimalen Frontschaden spricht viel für ein Aufschieben.