Ich hab mal eine Frage an die Reifen-/Felgenprofis hier.
Es geht dabei um eine ABE für eine Felge, bei der für die gewünschte Reifengröße die folgende Auflage aufgeführt ist:
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
Muss man denn nun mit dem Wagen zur Abnahme, oder funktioniert das, wenn man unter Vorlage der ABE lediglich die Reifengröße in die Papiere eintragen lässt? Also einfach bei der Zulassung die ABE mitgeben und die Reifengröße wird eingetragen.
Kann mir das einer hier beantworten