Frage an alle zur Diskussion:
Kann man grundsätzlich diese Urteile aufführen, ohne genau zu wissen, über was dort gestritten wurde?
Kann es nicht nach hinten los gehen, wenn man nicht genau weiß, über welchen Sachverhalt, unter welchen Bedingungen und und gestritten wurde?
Bei jeder gerichtlichen Entscheidung geht es zuerst um einen Einzelfall mit seinen Individualitäten, die vielleicht auf andere nicht gelten können?
Als Beispiel (muss nicht stimmen, nur zu Diskussionanregung):
Am Ende sage ich: jaaaa, aber es gab ein Urteil bla bla bla.
Und mir wird dann entgegen gehalten: es ging NUR um Bremsscheiben-Wechsel, bei einem GEBRAUCHTWAGEN und und und.
Versteht ihr mich, was ich meine? Ist es nicht ein BISSCHEN gefährlich, sich auf solche Entscheide zu verlassen, ohne GENAUE Details, Umstände und Einzelheiten zu kennen?
Viele Grüße
Alex