Vielen Dank dafür! Mir ist nun aber nicht ganz schlüssig wie es mit Verschleißteilen aus dem Zubehör gehandhabt wird. Es steht ja, sämtliche Wartungs, Inspektion und Pflegearbeiten sind bei einer Vertragswerkstatt zu machen. Fallen Verschleißteile unter Pflege?? Das ist für mich nicht eindeutig und man weis ja wie sich Versicherungen rausreden wollen wenns drauf ankommt.
Mazda Neuwagen Anschlussgarantie
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sämtliche Wartungs, Inspektion und Pflegearbeiten sind bei einer Vertragswerkstatt zu machen
Nicht ganz richtig, da steht nämlich:
...die vom Hersteller vorgeschriebenen und empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt der gefahrenen Marke bzw. nach Herstellervorschrift ausführen und dokumentieren lässt.
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Vertragswerkstatt der gefahrenen Marke, also MAZDA, ist klar.
Aber was versteht man unter Herstellervorschrift ?
Wenn dann jemand seine Bremsen in irgendeiner Schrauberbude mit freien Teilen machen läßt entspricht das dann den Herstellervorschriften und wie sollte man sowas dokumentieren ?Ich werde mich jedenfalls nicht in die Nesseln setzen und für ein paar gesparte Euros mir dann möglichen Ärger einfangen.
Zumal ich aus eigener Erfahrung sagen kann, eine entsprechend ausgestattete freie Werkstatt unterscheidet sich auch nicht großartig vom Preis her von meiner MAZDA Werkstatt.
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Glaube dass hier ist die Erklärung:
es gibt ja
-Mazda Vertragshändler
und
-Mazda Servise-Partner... -
Das ist das Gleiche wie bei Inspektion in Vertragswerkstatt vs. Inspektion in freier Werkstatt und der Werksgarantie. So lange alles in einer "Fachwerkstatt" nach Herstellervorgaben ausgeführt wird, kein Problem.
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Verschleißteile fallen ja eh nicht in die Garantie rein. Also is da sowieso alles klar.
Nach Herstellervorschrift interpretiere ich so, das die freie Werkstatt sich im myMazda-Portal anmelden muß und dort die getätigten Arbeiten im Online-Serviceheft einträgt. Es gibt ja kein "Papierheft" mehr für die Inspektion. -
Lese mal das Gerichtsurteil vom BGH (höheres Gericht gibt es für solche Sachen nicht) . Da steht das man dir gar keine Werkstatt vorschreiben kann. Da man ja in der Betriebsanleitung einsehen kann, was bei welcher Inspektion gemacht werden muss, kann man also auch in eine Hinterhof Werkstatt fahren wenn die nachher eine Rechnung ausstellen bei der alle Punkte die der Inspektionsintervall vorschreibt ausweist.
Somit kann man belegen das man nach Herstellervorgabe eine Inspektion hat durchführen lassen. Ob der Beweis/ Beleg dann als Elektronik oder in Papier Form vorliegt ist egal -
Wie ist das Aktezeichen dieses Urteils?
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Schau Dir den Link von stephan-jutta an, da stehts drin.