Das war ein Auszug aus den "Allgemeinen Vertragsbedingungen der Renault Plus Garantie".
Mazda Neuwagen Anschlussgarantie
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Also ich kann nicht ganz nachvollziehen, warum du hier irgendwelche Vetragsbedingungen einer Renault Plus Garantie zitierst. Um das nochmal klarzustellen: Wir haben die Mazda Neuwagen-Anschlußgarantie abgeschlossen, die Vertragsbedingungen liegen mir vor. Und ich hatte in meinem letzten Post das doch schon beantwortet: In den Versicherungsbedingungen der Mazda Neuwagen-Anschlußgarantie ist dazu nichts geregelt, d.h. wenn nichts vereinbart ist besteht eine solche Option der ( anteiligen ) Erstattung bei Totalschaden NICHT.
Garantiegeber ist das Autohaus/der Verkäufer, dessen Kosten werden über die hinter der Mazda Neuwagen Anschlußgarantie stehenden CG Car-Garantie AG abgedeckt. Bin auch nicht ganz glücklich, daß das ein EXTERNES Versicherungsunternehmen ist, da ich in einem anderen FAll schon mal SCHLECHTE Erfahrungen mit einer Gebrauchtwagen-Anschlußgarantie gemacht habe. Aber Mazda bietet das nunmal nur so an und Ansprechpartner im Garantiefall ist erstmal das Mazda Autohaus.
Andererseits ist das auch eine geschickte Konstruktion, kann sich doch das Mazda Autohaus im Zweifel entspannt zurücklehnen und darauf verweisen, daß die Versicherung aus den oder den Gründen die Leistung einschränkt oder verweigert. Der Kunde muß dann erstmal zahlen und es bleibt dem Kunden nur der Klageweg, um eine Leistung einzufordern. Alles schon erlebt und ich kann jedem nur zu einer guten KFZ Rechtsschutzversicherung raten, die auch Vertragsangelegenheiten einschließt. Das lohnt sich in jedem FAll
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Im Vergleich zur VW-Werksgarantieerweiterung ist die unsere von Mazda eh nur ne "billige" Gebrauchtwagengarantie von einer externen Firma. Also darf man sich da auch nicht zu viel Leistungen erhoffen.
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Naja bei oder sonst wer übernimmt auch bei Garantieverlängerungen keine 100% die wären ja sonst schön blöd.
Mein Händler meinte, wenn ich eine Garantieverlängerungen abschließe,ist diese bei einem neuen Mazda übertragbar.
Also auch im Falle eines Totalschadens -
Die Anschlussgarantie ist keine Garantie wie in den ersten 3 Jahren sondern wie hier schon geschrieben eine Garantie die von CG abgedeckt wird und 100% der Lohnkosten übernimmt und je nach gefahren KM anteilig den Preis vom Ersatzteil.
Bei dem was die dann abdecken liegt man aber auch genau in dem Bereich wo Mazda sehr Zuverlässig ist.
Wie gut ein Model bzw. ein Motor ist kann man an der Entwicklung der Preise für die Verlängerung ablesen. Für einen 3er MPS dessen Schwachpunkt der Turbolader ist und wo die Rep bzw. der Ein und Ausbau des Laders plus neuer Lader mal eben 1600 Euro kostet, kostet am Anfang die Verlängerung für ein Jahr ca.160 Euro. Dann wurde es jedes Jahr teurer. Am Ende der Modellreihe kostet ein Jahr Verlängerung ca. 380 Euro.
Da Versicherungen Gewinn machen wollen und viele Turboschäden beheben musste, sind die Beiträge stetig gestiegen.
Im Falle von meinem MPS habe ich mir das Geld gespart und lieber den Lader ausgebaut,verstärken lassen und wieder eingebaut. So war der Schwachpunkt behoben ( läuft nun seit 60000km ohne Probleme. Hinzu kommt das ich bei Laderschaden den selben Schrott wieder in neu bekommen hätte.
Ob man so eine Versicherung nimmt oder nicht muss jeder selbst entscheiden, tritt der Fall ein ist man froh das die Kosten gering bleiben. Bei grössten Teil der Mazda Fahrer wird es im Jahr 3-5 keine Schäden geben.
Das beste Argument aus meiner sicht für die Versicherung ist- bei einem Verkauf des Wagens im Jahr 3-5 wird man sich leichter tun wenn man sagen kann das eine Garantie noch läuft.
Nochwas was die wenigsten wissen, wenn man die ersten 3 Jahre regelmässig in Inspektion war ( was wohl 99% der Fahrer sind) kann man im 4 Jahr noch einen Kulanzantrag an Mazda stellen. -
Naja bei oder sonst wer übernimmt auch bei Garantieverlängerungen keine 100% die wären ja sonst schön blöd.
Na ja, das stimmt leider so nicht. Der Unterschied im Leistungsfall ist teilweise schon eklatant. Bei meinem Audi hatte ich z.B. auch bei Kauf die Garantieverlängerung auf 5 Jahre mit abgeschlossen. Hier handelt es sich aber wie gesagt um eine Werksgarantie OHNE jegliche Einschränkung. Auch im 5 Jahr wurden mir bei zwei Garantiefällen 100% der Teilekosten und 100% der Lohnkosten erstattet incl. Leihwagen .... Das kannst du bei Mazda so nicht erwarten. Hier werden wie @stephan-jutta schon geschrieben hatte zwar 100% der Lohnkosten aber nur anteilig je nach gefahrenen KM anteilig den Preis vom Ersatzteil erstattet. Da kann ggf. ein ziemlich großer Selbstbehalt resultieren. Außerdem sind diese externen Versicherungsgeber evtl. VIEL zickiger den Garantiefall einzugestehen. Alles schon selbst erlebt...
Ich seh das im Übrigen genauso wie @stephan-jutta, daß das beste Argument für die Versicherung ist, daß man bei einem Verkauf des Wagens im Jahr 3-5 darauf verweisen kann, dass der Wagen noch Garantie hat. Das dürfte sich def. positiv bemerkbar machen.
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Hat jemand von euch die Garantiebedingungen in PDF Form oder ähnlichem? Ich würde gerne Wissen ob ich bei Verschleißteilen nur Originalteile verbauen darf, also während der Garantiezeit dann nur eine Fachwerkstatt aufzusuchen ist oder auch Verschleißteile aus dem Zubehör verbaut werden dürften in einer freien Werkstatt.
Gruß Steffen
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Verschleissteile wie z.B. Bremsscheiben usw. sind eh nicht in der Garantie- also kannst du da verbauen was du willst
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Das Verschleißteile nicht unter die Garantie fallen ist ja logisch. Aber im Vertrag könnte ne Klausel stehen das alle Reparaturen in einer Fachwerkstatt durchzuführen sind. Unter anderem dann auch Verschleißteile. Ich habe bei meinem Ford nämlich auch ne Verlängerung von CC Cargarantie. Und da ist es nämlich so. Das würde ich nicht nochmal machen. Daher meine Frage.
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