das steht klipp und klar in der Versicherungspolice drin.
Mazda Neuwagen Anschlussgarantie
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Alsooo, ein 100%ige Werksgarantie ist es nicht. An meinem 6er Mazda war die Sitzverstellung defekt nach 3 Jahren und 2 Monaten, da hat die 3+2 Garantie nicht geholfen. Das habe ich selbst bezahlt. Ärgerlich. Das ist eine Zusatzversicherung, und dort ruft der Freundliche an, und fragt ob das bezahlt wird. Das hat mit Mazda dann nix mehr zu tun. So hat man mir das erklärt.
Gruss
Stephan
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Auszug aus den Versicherungsbedingungen
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Neuwagenkunden können die Anschlussgarantie für alle Mazda-Modelle[Blockierte Grafik: http://images.intellitxt.com/ast/adTypes/icon1.png] bis zu einer Gesamtlaufleistung von 150 000 Kilometern abschließen. Sie gilt im Anschluss an die dreijährige Herstellergarantie für weitere ein oder zwei Jahre und erstreckt sich auf alle wichtigen Baugruppen und Bauteile wie Motor, Getriebe[Blockierte Grafik: http://images.intellitxt.com/ast/adTypes/icon1.png], Achs- und Verteilergetriebe, Bremsen, Klimaanlage und Elektrik.
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Vorraussetzung ist die Einhaltung der Wartung / inspektion während der GarantieDu kannst also nicht mit einem klapperden Sitz hinfahren und Garantie beanspruchen oder anderen Sachen.
Fakt ist aber das die wichtigsten und teuersten Teile in der Garantie stecken.
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Jou, so iss das wohl. Es wird aber gerne als volle Werks-Garantieverlängerung verkauft, und das ist es definitiv nicht. Ich mache es trotzdem wieder. Grade weil der Kleine neu auf dem Markt ist.
Gruss
Stephan
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wobei allein der Begriff "Elektrik" schon irre viel bedeuten kann. im Zweifelsfall anfragen. das würde ich eh immer probieren. und zudem setze ich auf Kulanz und Kompetenz meines Händlers, um mich zu unterstützen. die sind super.
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Wer hat denn die genauen Versicherungsbedingungen?
Was ist in dem Fall, ich schließe die 5-jährige ab und das Fahrzeug wird durch einen Unfall in den ersten 3 Jahren zum Totalschaden.
Die Laufzeit der Garantie hat ja noch nicht begonnen. Bekommt man die Prämie wieder zurück?
Oder eben Totalschaden während der 5-jährigen Laufzeit, bekommt man anteilig wieder seine Prämie?Gruß Norbert
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Bekommt man die Prämie wieder zurück?
Du glaubst an das Gute im Menschen, oder ?? Der Versicherungsbeitrag für die Zusatzversicherung ist erstmal weg, den zahlst du ja bei Kauf an den Dealer... Den Leistungsgeber interessiert ein Totalschaden imho gar nicht, Pech gehabt... Konnte jedenfalls in den Versicherungsbedingungen nichts in Richtung Option bezgl. einer Erstattung finden.
Das musst du schon ggf. mit deinem Unfall-Gegner klären. Bei Fremdverschulden hättest du aus meiner Sicht einen zusätzlichen Anspruch gegen die gegnerische Versicherung, bei eigenem Verschulden solltest du das auch mit deiner Versicherung / deinem Anwalt diskutieren.
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im Prinzip gibt es einen Risikowegfall.
Bei solchen Produkten gegen Einmalbeiträge sind die jedoch meistens ausgeschlossen,
d.h. persönliches Pech... -
Bei Renault habe ich zumindest dies gefunden:
7.4 Im Fall der Vertragsbeendigung erstattet der Renault Versicherungs-Servicedem Kunden folgende Beträge:• Während der zwei- oder dreijährigen Renault Neu wagen garantiedes Händlers ab der Erstzulassung des Fahr zeuges wird der imVertrag genannte Vertragspreis erstattet.• Wird dieser Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Vertrags laufzeitbeendet, so erhält der Kunde den auf die Zeitspanne zwischenEnde der Vertragslaufzeit und tatsächlichem Endzeitpunkt entfallendenAnteil der Vertragssumme erstattet. Hierbei sind die Kilometerlaufleistung des betroffenen Fahrzeuges sowie der Umfangder erbrachten Arbeiten zu berücksichtigen.7.5 Bei vorsätzlichen Verstößen des Kunden gegen die
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@Gurkenfahrer
Du schreibst aber hier von der Neuwagengarantie. Ich lese da nichts von der Anschlußgarantie (Renault plus)!?