LED-Tagfahrlicht

  • Oldstyler

    Der Ton macht die Musik. Ich denke die meisten hier haben verschnupft reagiert, weil deine Art der Ansprache eher rüde rüber kam. "Pissvergleiche" kommen aggressiv rüber.

    Gut getroffen, diese Provokation war letztendlich auch Sinn der Sache (bei Regeln und Vorschriften ist Deutschland Weltmeister !) daher auch mein Unverständniß das selbst ein Mod keine Ahnung vom Thema hat bzw. sich nicht an der Realität orientiert.


    Wie gesagt, mir ist es egal was sich jemand ans Auto schraubt solange es mich nicht gefährdet, es soll nur nicht unerwähnt bleiben das 'legal' und eine TÜV-Eintragung durchaus 2 paar Schuhe sein können und hängen bleibt es beim Fahrzeughalter.


    LG Rob

  • Oldstyler


    Meine Sicht der Dinge ist mit deiner recht deckungsgleich.


    Und... Ich persönlich denke von nem Tagfahrledstribe geht keine Gefahr aus So lange die Stoßstange inkl selbigen hält ist alles im grünen Bereich.


    Also ... Jetzt haben wir uns alle wieder lieb und haben Spaß mit unseren Autos ??


    Grüße


    Markus

  • Und... Ich persönlich denke von nem Tagfahrledstribe geht keine Gefahr aus So lange die Stoßstange inkl selbigen hält ist alles im grünen Bereich.

    Wäre ja blöd wenn die Stoßstange bei der irren Höchstgeschwindigkeit nach unten klappt und nur die Kabel der Ledfunzeln das Ding aufhalten........ :saint:


    LG Rob

  • Oldstyler : ich kenne die Realität und habe auch Ahnung vom Thema und weiß was es braucht um Teile konform am PKW zu installieren. (da wir uns nicht persönlich kennen steht Dir dazu auch kein Urteil zu) :)


    Was ich aber nicht verstehe ist: Warum gibt es in Deutschland eine Prüforganisation der ich alle "großen" Veränderungen am Fahrzeug vorführen muß um die von eben dieser Organisation in die Fahrzeugpapiere eintragen und genehmigen zu lassen. Aber jeder Polizist kann trotzdem sagen, nööööö das paßt nicht, ist illegal????:/ Damit macht sich der TÜV doch obsolet.


    Wenn Du mir diese Frage beantworten kannst, dann geb ich Ruhe.;):0005:


    Das wäre ja das Gleiche, wenn ich von der Polizei angehalten werde und der Beamte sagt "ihr TÜV ist ungültig", obwohl die Plakette noch 1 Jahr gültig ist.

    Gruß Axel


    Das Leben ist viel zu kurz für ein langes Gesicht.


    CX3-G121 Selection; Polymetal-Gray / FWD / 6GS / DUK-P / TEC-P / NAV; 2 Jahre Anschlussgarantie; AHK; 2CAN on Board; Gummipuffer
    CX3-Sportsline; D105 FWD

  • Das mit der Gültigkeit der ABE ist nur solange richtig, wie es ansonsten keine weiteren Änderungen am Wagen gibt. Denn eine ABE gilt nur, wenn das restliche Auto komplett unverändert ist.

    Wobei bestimmte Komponenten, wie z.B. ein Gewindefahrwerk oder eine andere Bremse auch mit einer ABE immer eingetragen werden müssen.

    "Aerodynamik ist für diejenigen, die keine Ahnung von Motorenbau haben." Enzo Ferrari


    Mazda CX-3 G121, Schalter, Signature, Oris AHK, EZ. 09/2018 in Magma-Rot Metallic (verkauft im Mai 2022)

  • Oldstyler : ich kenne die Realität und habe auch Ahnung vom Thema und weiß was es braucht um Teile konform am PKW zu installieren. (da wir uns nicht persönlich kennen steht Dir dazu auch kein Urteil zu) :)

    Ich muss Dich nicht persönlich kennen um mir Aufgrund der Reaktionen ein Urteil zu bilden und das zu äußern.


    Was ich aber nicht verstehe ist: Warum gibt es in Deutschland eine Prüforganisation der ich alle "großen" Veränderungen am Fahrzeug vorführen muß um die von eben dieser Organisation in die Fahrzeugpapiere eintragen und genehmigen zu lassen. Aber jeder Polizist kann trotzdem sagen, nööööö das paßt nicht, ist illegal????:/ Damit macht sich der TÜV doch obsolet.


    Wenn Du mir diese Frage beantworten kannst, dann geb ich Ruhe.

    Du lebst in dem Land wo von solchen Eintragungen keine absolut eindeutige Rechtsklarheit abzuleiten ist und fragt mich als 'Ausländer' warum das bei Euch so ist ?

    Ich kann Dir die Frage nur insofern beantworten dass es genug Beispiele dazu gibt (Forenberichte), es div. Videos gibt wo es um genau das Thema geht, d.h. eine TÜV/DEKA usw. Eintragung ist nicht das oberste Gesetz und eine Eintragung kann jederzeit überprüft, in Frage gestellt und angezweifelt werden.


    Da es bei vielen Eintragungen/ABE/div. Materialgutachten/etc. eine Grauzone gibt, ein Gutachter einer Auslegung folgt, ein anderer Gutachter sieht das anders und schon hast zwei Meinungen oder Entscheidungen.


    Du kennst sicherlich Gerichtsverfahren wo Gutachter auf beiden Seiten die gleiche Sache anders beurteilen und so Prozesse Jahre dauern können, warum soll da Eintragungen absolut eindeutig und unumstößlich sein ?


    Ich kenne ja die konkrete Eintragung der Front mit den zusätzlichen Leuchten nicht, daher gings mir nur um das Detail das es eine Anzahl von Leuchten am Fahrzeug pro Verwendung gibt, d.h. 2 Tagfahrleuchten oben im Scheinwerfer und zwei weitere unten in der Stoßstange sind laut ECE zu viel, nur ist die Funzel da unten eine TFL oder nur eine Positionsbeleuchtung ? (steht ja nix drauf also ist sie keine zugelassene Leuchte !) wenn das dem Prüfer egal war, ist das nett, ein anderer Prüfer wird das evtl. nicht so sehen.

    Wie dieses Ding eingetragen wurde wäre zu hinterfragen um evtl. mehr herauszulesen.


    Du weißt sicher das jede Beleuchtungseinheit am Fahrzeug geprüft sein und die Prüfnummer ersichtlich sein muss, wie soll eine Funzel ohne jegliche Kennzeichnung legal verwendet werden ? Selbst das Leuchtmittel ist Bestand der Typenprüfung und Glühlampen dürfen nicht durch Leds ersezt werden ohne das der Scheinwerfer damit seine Zulassung verliert, da ist es unerheblich dass das Leuchtmittel vielleicht sogar eine ECE Kennung hat (ob echt oder gefäscht..) in einem Scheinwerfer der ohne Led geprüft wurde hat das Zeug nichts verloren.


    Mehr habe ich dazu nicht zu sagen, warum das bei Euch so läuft musst leider selbst herausfinden.


    LG Rob

  • Da bin ich voll bei Dir:0005:, aber damit ist in meinen Augen der TÜV/DEKRA etc. vollkommen unbrauchbar. Es gibt ja genug Vorschriften und die sollten auch komplett umgesetzt werden (und nicht nach gut dünken des Prüfers ausgelegt werden), aber das scheint in Deutschland nicht möglich zu sein. Hier wird immer nur viel geredet aber nicht dabei gesagt, es gibt Millionen abstruser Vorschriften die sich teilweise gegenseitig aushebeln. Das is beängstigend.=O


    MarkusL : der Prüfer hat eigentlich nach geltenden Vorschriften zu prüfen und nicht nach bestem Wissen und das wäre dann auch gesetzlich haltbar.;)


    Aber lassen wir das lieber und wenden uns den schönen Dingen zu.:):0005::m0043:

    Gruß Axel


    Das Leben ist viel zu kurz für ein langes Gesicht.


    CX3-G121 Selection; Polymetal-Gray / FWD / 6GS / DUK-P / TEC-P / NAV; 2 Jahre Anschlussgarantie; AHK; 2CAN on Board; Gummipuffer
    CX3-Sportsline; D105 FWD

  • Die haben keinerlei Prüfzeichen , waren beim Bodykid dabei und sind so vom TÜV abgesegnet.


    Eher übersehen oder ignoriert, Du weißt genau das jede Art von Aussenbeleuchtung ein entsprechnendes Prüfzeichen haben muss, also sind die diese TFL auch nicht legal.


    LG Rob

    Falsch Oldstyler. Das Bodykit von stephan-jutta wurde per Einzelabnahme abgenommen/eingetragen. Da ist kein Prüfzeichen o.ä. notwendig. Deshalb heißt es ja "Einzelabnahme". Ein Kumpel von mir hatte mal einen VW-Bora als 2-Türer umgebaut. Es mußten daher zwei neue (hintere) Seitenscheiben hergestellt werden. Auch diese Seitenscheiben hatten kein E-Prüfzeichen o.ä. und wurden trotzdem per Einzelabnahme vom TÜV eingetragen/abgenommen.

    Achja, verbaut wurden an dem VW-Bora noch Rückleuchten aus China/Japan ohne Prüfzeichen. 3x darfst du raten, ob diese vom TÜV per Einzelabnahme eingetragen/abgenommen wurden. ;):P

    Deine Aussage, dass eine "Aussenbeleuchtung ein Prüfzeichen haben muß", damit man legal auf Deutschlands Strassen fährt ist faktisch falsch :P

    :D Guck nicht so doof, hab mich auch erschrocken :D

    Einmal editiert, zuletzt von Jimmy ()