Widerstand beim Lenken

  • Vorsicht, nicht Äpfel mit Birnen verwechseln!

    In dem von Ralf verlinkten sehr interessanten Artikel geht es um die Frage, ob bzw. unter welchen Vorraussetzungen eine Reparatur während der 2-jährigen Gewährleistungspflicht (!) eine erneute Gewährleistungsfrist zum Laufen bringt.

    In unserem Fall geht es aber nicht um die gesetzliche Gewährleistung, sondern um Garantie. Beides kann gleichzeitig bestehen, ist aber im Wesen sehr unterschiedlich:


    Die gesetzliche Gewährleistungspflicht gibt dem Käufer (bei einem Kaufvertrag) oder Auftraggeber (bei einem Werkvertrag) eine Anspruch auf Mängelbeseitigung gegenüber dem Verkäufer bzw. Auftragnehmer - aber auch nur dann, wenn die Sache, um die es da geht, bereits bei Übergabe mit einem Mangel behaftet war. Auch wenn in diesem Zusammenhang immer von einer 2-jährigen Gewährleistungsfrist die Rede ist darf man dabei nicht vergessen, dass nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr eintritt - von da an kann (aber muß nicht) der Verkäufer/Auftragnehmer fordern, dass der Anspruchsteller den Beweis für das Vorliegen eines Mangels im Sinne der Gewährleistung führt. Und auch während der ersten 6 Monate ist der Verkäufer nicht automatisch in der Pflicht, sondern kann die Leistung dann verweigern, wenn deutliche Anzeichen dafür bestehen, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe der Sache bestand, sondern später durch z.B. Gewaltanwendung, unsachgemäßen Gebrauch oder unauthorisierte Eingriffe erfolgt sein könnte - dann wäre der Käufer auch jetzt schon in der Pflicht, das Vorliegen eines Gewährleistungsanspruches zu beweisen.


    Anders bei der Garantie: Im Gegensatz zur (gesetzlichen) Gewährleistung, deren Bedingungen von den Vertragsparteien weder ausgeschlossen noch abgeändert werden können, ist die Garantie ein freiwilliges Leistungsversprechen des Herstellers, das dieser weitestgehend frei ausgestalten kann und das nur zwischen dem Hersteller und dem Käufer besteht. Der Verkäufer tritt hier, wenn er die Nachbesserung im Auftrag des Herstellers (!) ausführt, gegenüber dem Käufer nur als Erfüllungsgehilfe des Herstellers auf.


    Wenn ich die Schilderung von UA69 richtig gelesen habe, dann wurde die Lenkung zum ersten Mal nicht während der Gewährleistungsfrist (und dann ausdrücklich als Gewährleistungsfall, also dem Händler als Anspruchgegner und nicht Mazda) ausgetauscht, sondern der Mangel wurde Mazda erst kurz vor Ablauf der Garantiezeit (!) bekannt und dann im Rahmen der Garantiezusage beseitigt. Das ist eine grundsätzlich andere Situation als in dem verlinkten Artikel, denn in unserem Fall war die Gewährleistung für das Auto und damit auch für die Lenkung schon abgelaufen, bevor dem fMH bzw. Mazda der Mangel bekannt wurde und abgestellt worden ist.

    Nun könnte man argumentieren, dass die Lenkung im Rahmen eines Werkvertrages (mit dem fMH als Erfüllungsgehilfen von Mazda) ausgetauscht wurde und deswegen eine Gewährleistungspflicht entstanden sein könnte (was ich, wie ich schon schrieb, für nicht gegeben halte). Aber selbst wenn wir das mal annehmen, dann wäre nach dem Bericht von UA69 mehr als ein halbes Jahr vergangen, bis er dem fMH das Vorliegen dieses behaupteten Mangels auch dokumentieren konnte. Damit würde aber jetzt ihn die Beweislast treffen nachzuweisen, dass die ausgetauschte Lenkung von Anfang an mangelhaft war - allein der Umstand, das es eine Lenkung der alten Serie ist, wäre ja kein Beweis, denn mit so einer Lenkung fahren eine Menge Autos ohne Probleme rum. Gutachter sind nicht billig!


    Das bedeutet aber nicht, dass man jetzt notwendigerweise klein beigeben muß. Auch wenn die Rechtslage nichts hergibt, kann man es ja trotzdem mal auf gütlichem Wege versuchen.

    Wie Ralf ganz richtig schrieb: Wer aufgibt, hat schon verloren. Es kann dabei allerdings nicht schaden, wenn man sich dabei über den bestehenden Spielraum in Klaren ist.

    In diesem Sinne guten Erfolg!


    Gruß Wolfgang (Schrauberopa)

  • Danke Schrauberopa Wolfgang. Es wird wohl so sein, wie du es schreibst. Zum Glück brauchte ich mich noch nie Intensiv mit solchen Problemen beschäftigen. Eine Frage hätte ich noch. Kannst du bestimmt auch beantworten. Könnte man für so eine Anfrage bei einem ADAC-Anwalt, auch den dort abgeschlossenen Verkehrsrechtsschutz nutzen? Bzw. überhaupt einen Verkehrsrechtsschutz?:0013:

    „Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.“
    René Descartes

    :0022:

  • Hallo Ralf ,


    soweit mir bekannt ist (bin kein ADAC-Mitglied), umfasst der Verkehrsrechtschutz des ADAC auch eine telefonische Rechtsberatung bei z.B. Streitigkeiten mit der Autowerkstatt wegen mangelhafter Reparatur. Ich vermute mal, dass auch andere Rechtschutzversicherungen das ähnlich handhaben. Zwar sind Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen dann meist in einem weiteren Baustein (Privat-Rechtsschutz, Miet-Rechtschutz) versichert, aber gerade beim Verkehrsrechtschutz liegt es nahe, dass man Streitigkeiten aus Kauf- und Werkverträgen, die das Fahrzeug betreffen, hier einschließt, wobei natürlich auch eine telefonische Rechtsberatung enthalten sein sollte..

    Obwohl im vorliegenden Fall nicht die Werkstatt sondern der Hersteller einen ärgert, empfinde ich die Sache als durchaus noch im Thema und würde mich als Rechtschutzversicherter deshalb nicht scheuen, mal zum Telefon zu greifen.

    Sollte man auf der anderen Seite so spitzfindig sein und meinen, dass das ja nichts mit der Werkstatt zu tun hat und ablehnen, kann man sein Versicherungsverhältnis ja mal überdenken...


    Gruß Wolfgang (Schrauberopa)

  • Seht ihr.

    Wenn der CX-3 von KIA wäre, hätten wir alle noch Garantie.

    Und die Navi Updates gäbs auch noch umsonst.

  • Jo, ist aber selbstgewähltes "Elend". Haben wir doch alle gewusst. Oder? :0022: Auto läuft, Navi Updates braucht man nicht. Alles gut. ;)

    Man könnte ja meinen, da ist ein Hauch von Unzufriedenheit bei dir zu lesen. :/

    „Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.“
    René Descartes

    :0022:

  • Unzufriedenheit bei @hellew kann ich mir gar nicht vorstellen?!


    Also ich habe auch nicht das Gefühl mehr Garantie zu benötigen, ich glaube auch nicht, dass jetzt nach drei Jahren und 42.000 km plötzlich die Defekt-Hexe das Ruder übernimmt! Mein Navi hat nun noch ein letztes Update bekommen, für meine Bedürfnisse reicht das sehr lange und wenn nicht gibt´s da ja auch noch Maps...

    03/2018 I Mazda CX-3 SL 120 PS Benziner EZ 03/2018 I Sondermodell "PI" I 7-Gang-Schaltgetriebe I Sebring-ESD I Matrixgrau I Edelstahl-Einstiegsleisten I AZUGA-Kofferraumwanne & Gummifussmatten I dyn. Spiegelblinker I weiße Frontblinker I LED-Kennzeichenbeleuchtung I Alupedale I abnehmbare ORIS-AHK I 10/2022 verkauft nach problemlosen 74.750 Kilometern


    Nachfolger: Opel Cascada INNOVATION 1.6 Ecotec I 170 PS I Automatik I Mahagonibraun-Metallic I Leder hellbraun I ziemlich "volle Hütte"


    Don´t :0005: and drive! Gruß vom Niederrhein! :0027:

  • meine Zusatzgarantie läuft im März ab und der Neue steht in 2 Wochen bei mir aufm Hof.....also alles gut.:)

    Gruß Axel


    Das Leben ist viel zu kurz für ein langes Gesicht.


    CX3-G121 Selection; Polymetal-Gray / FWD / 6GS / DUK-P / TEC-P / NAV; 2 Jahre Anschlussgarantie; AHK; 2CAN on Board; Gummipuffer
    CX3-Sportsline; D105 FWD

  • Guten morgen an alle verrückten hier, habe am 30.01.21 einen persönlich Brief an Mazda Deutschland geschrieben und das Ganze nochmal geschildert habe bekam ich gestern 03.02.21 eine Email von Mazda, mein fmh wusste gestern auch schon Bescheid nachdem mich Mazda gebeten hat bei meinem fmh anzurufen und einen Termin zu vereinbaren , mein fmh sagte nur Glückwunsch :0010::0012:, jetzt nur noch warten bis neue elektronische Lenkung da ist und dann ab zum Autohaus

    Bestellt 02.02.16 (Liefertermin Mai 16 ?( ) am 24.06.16 in Empfang genommen, Sportsline, 6-Gang, 150 PS, Arachneweiß, Navi, Technik-Paket, schwarze Spiegelkappen, CX3 Gummimatten/Kofferraumwanne, abn. AHK, Mittelarmlehne, Sebring-Auspuff, rote Bremssättel, Dach schwarz foliert, Gummipuffer gefunden

  • man muß nur Geduld und Überzeugungskraft haben.:0008:

    Gruß Axel


    Das Leben ist viel zu kurz für ein langes Gesicht.


    CX3-G121 Selection; Polymetal-Gray / FWD / 6GS / DUK-P / TEC-P / NAV; 2 Jahre Anschlussgarantie; AHK; 2CAN on Board; Gummipuffer
    CX3-Sportsline; D105 FWD