Das ist richtig, @Ralf, festnageln kann der TE den Verkäufer nicht, nur an dessen "Gewissen" appellieren...
Und selbst dann muss der Termin, wenn alles korrekt zugeht, im elektronischen Servicenachweis hinterlegt werden und spätestens im Garantiefall sieht Mazda-Deutschland das - und wer hebt oder senkt den Daumen in Garantiefragen?
Werksgarantie
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Wie gesagt, das diese Termine in der Eigenverantwortung liegen Ist klar. Habe meine Inspektionen auch immer eingehalten. Bordcomputer sei Dank. Hab mich hier einfach auf einen Service verlassen der nicht eingetreten ist. Werde dies natürlich ansprechen.
Und Bordcomputer wird eingeschaltet
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Berichte bitte!
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Wenn man sich dort anmeldet, kann man die ganze Historie seines Mazdas auf https://www.mazda.at/my-mazda/ abrufen.
Da braucht man nicht spekulieren ... -
Ich würde mal bei Mazda Deutschland nachfragen. Da kann man ja auch anrufen.
Soweit ich weiss kann es mit Garaantieansprüchen eng werden wenn der Termin überschritten wird. Man hat ja schon von solchen Fällen gehört. Aber das ist auch nur hören. Man könnte auch versuchen die Grantiebedingungen zu bekommen da kann man es genau nach lesen.
Unabhängig vom Bordcomputer sehe ich es auch in der Mazda App. -
Aber Benachrichtigungen oder gar eine Alarmfunktion habe ich dort nicht gefunden. Mein bereits vereinbarter Termin wird auch nicht angezeigt. Oder habe ich etwas übersehen?
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In der App sieht man nur den nächsten Inspektionstermin in Relation zur vorherigen Inspektion (oder zum Übergabedatum bei der ersten Inspektion). Bei uns zeigt die App den 20.12.2019 und 20.006 km an, wir haben schon vor ca. 2 Wochen den 16.12.2019 klar gemacht (unser fMh ist recht ausgebucht, daher so früh).
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Man könnte auch versuchen die Grantiebedingungen zu bekommen da kann man es genau nach lesen.
In der Tat! Und warum "versuchen zu bekommen..."? Ich habe sie beim Kauf in Form des Mazda-Service-Bordbuches (beinhaltet: Garantieleistungen/Digitaler Service Nachweis/Mazda Europe Service sowie Übernahmebescheinigung des Fahrzeuges) mitbekommen, so wie jeder andere Neuwagen-Käufer auch...
Garantie ist bekanntlich eine freiwillige Leistungszusage des Herstellers an den Käufer bzw. Eigentümer während der Laufzeit der Garantie. Weil diese Leistung freiwillig ist, unterliegt sie im Wesentlichen auch keinen gesetzlichen Vorschriften wie etwa die Gewährleistung und der Hersteller kann deshalb dem Garantienehmer auch seine Bedingungen vorschreiben, unter denen diese Garantie gelten soll - einschließlich der Pflichten, die der Garantienehmer hat, wenn der seinen Garantieanspruch wahren will:
Da Mazda einen maximalen zeitlichen Abstand von 12 Monaten für die Wartungsarbeiten vorschreibt, der lt. Garantiebedingungen nicht überschritten werden darf, ist die Sache "de jure" klar:
Der Käufer/Eigentümer (und nur der ist für die Einhaltungen seiner Verpflichtungen bezüglich der Garantie verantwortlich und keine freiwillige Händler-Serviceleistung oder irgendein Bordcomputer...) hat seine Pflichten schuldhaft verletzt und der Hersteller kann sich jetzt darauf berufen, deswegen von seiner Leistungspflicht aus Garantiezusage frei zu sein.Ob er das "de facto" auch tun wird, weiß man erst, wenn ein Garantiefall eintritt - aber auch hier gilt der alte Agenten-Dreisatz: "Glaube nichts, vertraue niemandem, rechne mit allem..."
Gruß Wolfgang (Schrauberopa)
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Also bei meinem kürzlichen 1. Jahresservice schien zuerst der gelbe Schraubenschlüssel auf, dann bekam ich einen Brief von Mazda Austria, dann eine Mail von meiner Werkstatt und auf der App wurde ich auch darauf aufmerksam gemacht. Also zwei Gürtel und zwei Hosenträger. Wenn ich nun meine Hose verliere, bin ich wohl selber schuld ...
Ist Mazda in Österreich da besser als Mazda in Deutschland?
Ich glaub's nicht ganz ....
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Deutschlang oder Österreich? Egal, denke ich, das kommt auf den fMH an, meiner stellt z. B. auch den Termin im MZD ein. Mit der Post kommt auch ab und an eine Mitteilung, diese ist aber i. d. R allgemeiner Natur mit Hinweis auf die "Winter-Durchsicht" oder "Urlaubs-Inspektion" mit darauf zugeschnittenen Leistungen - trotzdem erinnert mich das dann auch an die Pflicht als Halter meines Mazda.