Werksgarantie

  • Mazda gilt als relativ kulant. Das sollten wir nicht aufs Spiel setzen

    Ja, schon alles klar und ATU usw. sind sowieso keine Option für mich ;)


    Nur die Fragestellung war eindeutig und hat nichts mit Kulanz usw. zu tun. Ich denke wir sind alle mündige Bürger und jeder kann für sich entscheiden. Es ging einfach und alleine um die Fragestellung ob es Garantieprobleme gibt, wenn man woanders hingeht. Beim Thema Auto wird aber alles gleich so emotional 8o


    Auf der anderen Seite ist man aber nicht bereit hunderte von Euros für Navikarten-Updates zu kaufen und kauft lieber 50 Euro Karten aus der Bucht ;)


    Gleiches gilt für die Kfz-Versicherung. Viele haben mittlerweile Werkstattbindungen im Kaskofall und dann frag mal wieviele trotzdem diese Versicherungen so abschliessen und eben nicht mehr zum Vertragshändler gehen dürfen. Was aber auch nicht falsch sein muss, manchmal sogar einfach besser ;)

  • Bei aller Kulanz und allen Gerichtsverfahren sollte immer klar sein:
    Die Bedingungen der Herstellergarantie diktiert nunmal, im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung, allein der Garantiegeber. Also in diesem Falle Mazda.


    Und wenn ihr euch von eurem Mazda-Händler auch mal das ein oder andere Entgegenkommen wünscht, solltet ihr überlegen, was ihr dazu beitragen könnt.

  • Und eins ist doch auch klar. Auch eine freie Werkstatt die vernünftig arbeitet macht das nicht für einen Appel und ein Ei.
    Und wenn man eine gute und günstige MAZDA Werkstatt hat, warum soll man denn woanders hingehen ?

  • Und wenn man eine gute und günstige MAZDA Werkstatt hat, warum soll man denn woanders hingehen ?

    Naja - jemand der das hat, wird ja auch nicht derjenige sein, der eine andere/freie Werkstatt sucht.

  • So ist es!
    Wie meinst du das, "für das Jahr"? Gehen wir mal von abgelaufener Garantie aus und ich mache in diesem Jahr keine Inspektion bei Mazda, dann bekomme ich natürlich auch keine Mobilitätsgarantie. Die Inspektion im folgejahr macht dann wieder der fMH - die Mobilitätsgarantie zählt dann wieder?

    03/2018 I Mazda CX-3 SL 120 PS Benziner EZ 03/2018 I Sondermodell "PI" I 7-Gang-Schaltgetriebe I Sebring-ESD I Matrixgrau I Edelstahl-Einstiegsleisten I AZUGA-Kofferraumwanne & Gummifussmatten I dyn. Spiegelblinker I weiße Frontblinker I LED-Kennzeichenbeleuchtung I Alupedale I abnehmbare ORIS-AHK I 10/2022 verkauft nach problemlosen 74.750 Kilometern


    Nachfolger: Opel Cascada INNOVATION 1.6 Ecotec I 170 PS I Automatik I Mahagonibraun-Metallic I Leder hellbraun I ziemlich "volle Hütte"


    Don´t :0005: and drive! Gruß vom Niederrhein! :0027:

  • So ist es!
    Wie meinst du das, "für das Jahr"? Gehen wir mal von abgelaufener Garantie aus


    Auch bei noch laufender Fahrzeuggarantie verlängert sich die Mobilitätsgarantie mit jeder Inspektion immer nur um ein Jahr.

  • Die Mobilitätsgarantie erlischt für das Jahr, wenn die Inspektion NICHT bei einem offiziellen Mazda-Partner gemacht wurde.

    Das ist zwar vollkommen richtig, aber jetzt nicht so das Hammer-Kriterium für die, die woanders hingehen. So etwas ist doch meist auch bei den heutigen Kfz-Versicherungen mit drinnen, oder man ist Mitglied in einem Automobilclub.

  • Da hast du Recht, @Afralu, in der Versicherung habe ich es auch drin.

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  • Auch bei noch laufender Fahrzeuggarantie verlängert sich die Mobilitätsgarantie mit jeder Inspektion immer nur um ein Jahr.

    Ich meinte es anders:
    Fahrzeuggarantie ist abgelaufen, ich bringe meinen sieben Jahre alten Mazda jährlich zur Inspektion zum fMH und die Mobilitätsgarantie verlängert sich somit um 12 Monate.
    Nun setze ich aus bzw. lasse die Inspektion bei einer freien, aber autorisierten, Werkstatt machen. Behalte ich die Mobilitätsgarantie?
    Oder ich lasse gar keine Inspektion machen und gehe ein Jahr später wieder zum fMH - setzt dann die Mobilitätsgarantie wieder neu ein?
    Klar, das Problem kann mir eigentlich egal sein, solange ich meine Versicherungsbeiträge pünktlich abdrücke...

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