Junge Frau fährt mir vor einigen Jahren auf meinen Mazda 3 BK auf, ihre Versicherung hat kurz nach Eingang des Gutachtens eine wesentlich geringere Summe auf mein Konto überwiesen, ohne mich weiter in Kenntnis zu setzen.
OK, dass hat aber nichts mit Werkstattbindung zu tun, da kein Kaskoschaden. In dem Fall hätte ich, egal ob Abrechnung per Gutachten, oder sofortige Reparatur, einen Anwalt mit der Abwicklung beauftragt. Bezahlt hätte den die gegnerische Versicherung.