Händler meiner Wahl

  • ...In Deutschland ist die Garantie und die Gewährleistung durch den Gesetzgeber geregelt. ...

    Ich wäre dir dankbar, die gesetzgeberische Regelung der Garantie hier zu verlinken.


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    Es ist bekannt und wurde hier auch schon geschildert, dass Mazda die exklusiven Serviceverträge mit seinen Händler beendet hat, um sein Servicenetz unabhängig vom Händlernetz kostenkünstig zu vergrößern.
    D.h. jede freie Werkstatt kann sich um ein Mazda Service-Zertifikat bewerben, um den Mazda Service (Inspektionen) und damit Garantiearbeiten nach Herstellerspezifikationen erfüllen zu können.
    A.T.U. wird sich zertifizieren haben lassen und trompetet damit werbewirksam. Die Werbung wird ja auch nur unter der Verwendung eines Mazda (MX-5) gemacht.

  • Ich wäre dir dankbar, die gesetzgeberische Regelung der Garantie hier zu verlinken.


    Das dürfte schwer fallen - schlicht aus dem Grund, dass es keine gesetzgeberische Regelung zur Garantie gibt. Die einzige Regelung die es gibt, ist, dass Garantie in Deutschland immer freiwillig ist.