Eine abnehmbare Kupplung muss nur abgenommen werden, wenn sie das Kennzeichen verdeckt. In Deutschland ist so ziemlich alles genormt.
Aber das es spezielle genormte Kugelköpfe gibt, die nur für den Anhängerbetrieb zugelassen sind, habe ich noch nicht gehört/gelesen.
Die einzigen Unterschiede die ich kenne. Anhängerbetrieb: Kugelkopf fetten. Fahrradträger: Kugelkopf entfetten.