Hallo
Es wurde ja schon das Wesentliche geschrieben. Eine rechtliche Handhabe gibt es nur auf schriftliche Zusicherung im KV (bezüglich des FL-Modelles) und das ist hier nicht der Fall. Also bleibt nur der Gute Wille des Händlers, dich aus dem Vertrag zu entlassen, wie sich das dann gestaltet, muss man eben besprechen.
Aber wie auch bereits geschrieben wurde, hat der "Alte" einige "Farbpunkte" im Innenraum, die der Neue nicht mehr hat und darum wäre ich auf diesen garnicht scharf.