Wenn ich im Herbst das Facelift Modell bekommen würde, dann ist das ein Neuwagen der nach dem 31.03. zugelassen wird.
Also wird da e-call drin sein.
Denn die Autos sind ja alle noch nicht gebaut, da wird man die neue Vorgabe aus Europa in Japan schon berücksichtigen, zumal es sonst keine Typbedingte Zulassung gibt.
Ich kenne das nur so das etwas neu vorgeschriebens immer nach dem Stichtag im Auto sein muss wenn man als Hersteller ein neues Modell zulässt.
Beispiel: Mercedes hat sich lange gegen das neue vorgeschrieben Kühlmittel in Klimaanlagen gewehrt(wir haben es auch im CX3), weil dieses Kühlmittel bei einem Unfall und dadurch möglicher Undichtigkeit in Kombination mit einem Brand sich in Flusssäure verwandelt und dann kann die die Inssassen verätzt.
Dazu gibt es ein "schönes" Bild von einem Test in der Sache wo ein echter Schweinekopf der Flussäure ausgesetzt wurde.
Mercedes hat dann das Facelift von den Modellen nicht neu zugelassen(muss man bei Facelift auch nicht) und weiter das alte Kühlmittel genommen.
Als dann ein ganz neues Modell dieser Reihe anstand haben sie es auch wieder als Facelift zugelassen damit sie wieder das alte Kühlmittel nehmen dürfen.
So sind sie es lange umgangen die neuen Vorschriften in Bezug auf Kühlmittel umzusetzen.
Deshalb glaube ich das Mazda das eCall erst einbauen muss wenn ein ganz neuer CX3 kommt.
Aber vielleicht ist das in diesem Fall auch anders.
PS. Mercedes hat den Sicherheitsaspekt des neuen Kühlmittels für Klima so ernst genommen das sie nun an einer CO2 Klimaanlage arbeiten (oder sogar schon in der S Klasse einbauen ??) und in der Oberklasse ein Art Sprengleranlage einbauen damit die Klimaanlage/Kühlmittel nicht die Temp. erreicht das sie sich in Flusssäure verwandelt