Ölwechsel nach 1000 km

  • War heute beim service! Wurde gefragt ob ich ein normales öl oder das vollsynthetische möchte mit normalen öl hätte service 140€ gekostet mit vollsynthetischem Öl habe ich 190€ bezahlt für Benziner natürlich!

    Wieso warst du schon beim Service ???? Du hast den Wagen doch auch erst im Dezember übernommen! Hast du seitdem etwa schon 20.000 KM durchgeblasen ???

    120 PS FWD, 6-Gang-Schalter, Sports-Line, Midnight-Blue, Navi-System, Mittelarmlehne, Textilfußmattensatzsatz Luxury Rot, Garantieverlängerung,
    Zulassung: 10. Dezember 2015

  • Leider immer noch ein weit verbreiteter Irrglaube der vor Urzeiten mal bestand hatte :rolleyes:

    Tja, dann belehre uns mit dem richtigen Glauben ;)


    Du kannst natürlich gerne das Original Mazda skyaktiv Öl bei Ebay für 7€/L oder ein anderes gleichwertiges was passt kaufen und einen freundschaftlichen Händler suchen, der dir den Ölwechsel damit durchführt.

    // Mazda CX3-D105 AWD // Sportsline // Mondsteinweiss // Technik Packet // Navi // EZ 09.10.2015 //

  • @Stefan_CX3


    ganz ehrlich, wieso soll ich einen freundschaftlichen Händler suchen ???? Ich hab meinem Händler eine Stange Geld für ein gutes Auto bezahlt, und dann soll ich mich für einen Standard Service nach 20.000 KM regelrecht abzocken lassen????????? Ich werde bei meinem Händler jedenfalls darauf bestehen, daß ich das Öl beistelle, oder er macht von vorneherein einen vernünftigen Preis!!


    330 € für eine erste Inspektion, wo sowieso nur ein Ölwechsel gemacht wird?? Gehts noch ???? ;)

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  • Tja, dann belehre uns mit dem richtigen Glauben ;)

    Nach EU-Gesetzgebung kann dir kein Hersteller die Garantie verweigern, wenn Du deinen Ölwechsel dort machen lässt, wo das Preis-/Leistungsverhältnis stimmt. Was ganz einfach heisst, ab zur freien Meisterwerkstatt wenn der Händler den Ölwechsel mit "mitgebrachtem Öl" nicht durchführen will (was er aber durchaus darf).


    Um es also auf den rechtlichen Punkt zu bringen:
    - Händler darf Ölwechsel mit mitgebrachtem Öl verweigern
    - Garantie darf er nicht verweigern wenn ich die Inspektion in einer freien Meisterwerkstatt machen lasse

  • Ist es zu indiskret, zu erfragen, wer dieser Händler 2 ist? Ich bin nämlich auch aus der Gegend und das hört sich ja nicht schlecht an.

    @haraldinho Unter Auto Jenkewitz in Untermeitingen kannten ihn noch meine MPS Buddies bzw. unter aktuellem Namen nun Autohaus Frey. (haben mehrere Autohäuser um Augsburg)


    Auto Frey wird als Partner von Mazda Deutschland stark gefördert, in Kürze eröffnet auch ein Mazda Museum in Augsburg - was ebenso über die Facebook Presseseite von Mazda Deutschland publiziert wurde.


    *Mazda Classic - Automobil Museum Frey , nun ist es Perfekt *
    Mazda Motors unterstützt in Zunkuft unser Museumsprojekt.



    @Stefan_CX3


    ganz ehrlich, wieso soll ich einen freundschaftlichen Händler suchen ???? Ich hab meinem Händler eine Stange Geld für ein gutes Auto bezahlt, und dann soll ich mich für einen Standard Service nach 20.000 KM regelrecht abzocken lassen????????? Ich werde bei meinem Händler jedenfalls darauf bestehen, daß ich das Öl beistelle, oder er macht von vorneherein einen vernünftigen Preis!!


    330 € für eine erste Inspektion, wo sowieso nur ein Ölwechsel gemacht wird?? Gehts noch ???? ;)


    Das mag beim eigenen Händler wo man den CX3 gekauft hatte noch zutreffen, diese sind meist kulanter bzw... haben auch keine Probleme mit eigenem Öl mitnehmen.


    Ich habe weder Lust noch Zeit halb Bayern abzufahren, um mir irgendwo 70-100€ zu sparen. Ich brauche einfach einen (guten) Händler in der Nähe, der Kompetent ist, Mazda Verrückt und mir dringend einen Ölwechsel durchführen kann. Da ist mir das Geld relativ egal, wobei du beim Thema 330€ in der Tat recht hast, was zu viel ist... ob Diesel oder nicht.


    Gruß
    Stefan

    // Mazda CX3-D105 AWD // Sportsline // Mondsteinweiss // Technik Packet // Navi // EZ 09.10.2015 //

  • Nach EU-Gesetzgebung kann dir kein Hersteller die Garantie verweigern, wenn Du deinen Ölwechsel dort machen lässt, wo das Preis-/Leistungsverhältnis stimmt. Was ganz einfach heisst, ab zur freien Meisterwerkstatt wenn der Händler den Ölwechsel mit "mitgebrachtem Öl" nicht durchführen will (was er aber durchaus darf).
    Um es also auf den rechtlichen Punkt zu bringen:
    - Händler darf Ölwechsel mit mitgebrachtem Öl verweigern
    - Garantie darf er nicht verweigern wenn ich die Inspektion in einer freien Meisterwerkstatt machen lasse

    Laut meinem Stand ist die Gesetzgebung mit Rechtsurteil vom BGH (Az: VIII ZR 206/12) wie folgt:


    Wer einen Gebrauchtwagen mit Garantie kauft, kann Wartung und Inspektion auch in einer freien Werkstatt vornehmen lassen, ohne die Garantie zu verlieren. Klauseln, die Garantieansprüche an Arbeiten in Vertragswerkstätten des Herstellers binden, sind unwirksam.


    Garantiezusagen beim Neuwagenkauf dürfen dagegen laut einem früheren Urteil vom Service in Vertragswerkstätten abhängig gemacht werden.


    Mir ist bewusst das der Werkstattmarkt Richtung freie Werkstätten liberalisiert wurde, dennoch meine ich zu wissen das in Einzelfällen zwischen Gebrauchtwagen mit noch laufender Garantie und Neuwagen mit laufender Garantie unterschieden werden kann. Wenn dem nicht so ist, bitte um Berichtigung.


    Gruß
    Stefan

    // Mazda CX3-D105 AWD // Sportsline // Mondsteinweiss // Technik Packet // Navi // EZ 09.10.2015 //

    Einmal editiert, zuletzt von Stefan_CX3 ()

  • Also ich kann mir nicht vorstellen, daß das so vom BGH gewollt und vor allem EU konform ist. :D Ich hab mal gegoogelt und dabei folgendes gefunden:




    Der gesetzliche Anspruch eines Neuwagen-Käufers besteht darin, dass er innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Kauf vom Verkäufer für ein fehlerhaftes Produkt eine Reparatur oder den Umtausch fordern kann. Eine Preisreduzierung oder eine Erstattung sind andere Möglichkeiten, einen Fehler am Fahrzeug auszugleichen. Ein solcher besteht dann, wenn das Produkt nicht den zugesicherten Eigenschaften entspricht. Hierbei ist es unerheblich, ob dieser Schaden konstruktionsbedingt ist, bei der Herstellung oder durch nachlässigen Transport entstanden ist.
    Grundsätzlich gilt, dass der Verkäufer, gleichgültig ob Komplettfahrzeug oder Ersatzteil, für die bestimmungsgemäße Funktion des Produkts haftet. Über diese gesetzliche Vorschrift hinaus kann der Verkäufer oder auch der Hersteller dem Käufer weiter gehende Rechte einräumen. Dies kann eine Mobilitätsgarantie sein, eine erweiterte Herstellergarantie mit einer Laufzeit über zwei Jahren oder – wie erwähnt – eine erweiterte Garantie für einzelne Baugruppen oder Eigenschaften. Diese Garantien dürfen jedoch nicht als Instrumente zur Kundenbindung eingesetzt werden. So darf ein Autohersteller die Garantie nicht davon abhängig machen, dass ein Auto ausschließlich von seinen eigenen Vertragswerkstätten und mit eigenen Ersatzteilen gewartet und repariert wird. Er kann sich lediglich auf eine fach- und sachgerechte Ausführung von Wartungsarbeiten und die Einhaltung von vorgeschriebenen Wartungsintervallen und -umfängen berufen. Entsteht durch eine unsachgemäße Reparatur oder Wartung ein Schaden, haftet in einem solchen Fall jedoch nicht der Fahrzeughersteller, sondern die ausführende Werkstatt.
    Anders verhält es sich, wenn es sich um die Behebung eines Mangels innerhalb der Gewährleistungs- oder Garantiefrist handelt. Hier kann der Hersteller bzw. Verkäufer verlangen, dass die Reparatur durch ihn und mit seinen eigenen Ersatzteilen ausgeführt wird. Denn schließlich muss er für den Schaden und die hierdurch entstehenden Kosten aufkommen.
    Es gilt also die Faustregel „Wer die Kosten tragen muss, kann bestimmen, wer die Arbeiten ausführt“.




    Schon vor zehn Jahren und zuletzt 2010 mit der Kfz-GVO 461/2010 hat die Europäische Kommission klargestellt, dass Mängelbeseitigungsansprüche des Endkunden nicht davon abhängig gemacht werden dürfen, wo der Kunde sein Fahrzeug warten oder reparieren lässt. Dies gilt im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ebenso wie für vertragliche Garantien.

    Diesen Grundsatz hat auch das Bundeskartellamt angewendet und einzelne Hersteller verpflichtet, ihre Garantiebedingungen anzupassen.


    Die EU-Kommission wiederholt auch in den Leitlinien zur neuen Kfz-GVO 461/2010, dass der Fahrzeughersteller seine Garantiebedingungen nicht dazu missbrauchen darf, regelmäßige Inspektionen seinen Vertragswerkstätten vorzubehalten und so den Wettbewerb mit dem freien Markt zu verzerren.

    120 PS FWD, 6-Gang-Schalter, Sports-Line, Midnight-Blue, Navi-System, Mittelarmlehne, Textilfußmattensatzsatz Luxury Rot, Garantieverlängerung,
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  • Ja, viel Text 8o darum noch mal kurz, was ich in Beitrag #74 schon auf den Punkt gebracht habe:



    - Händler darf Ölwechsel mit mitgebrachtem Öl verweigern
    - Garantie darf er nicht verweigern wenn ich die Inspektion in einer freien Meisterwerkstatt machen lasse

  • Bin die letzten 35 Jahre noch nie auf den Bolzen gekommen mein eigenes Öl mit zubringen! Wenn ich Bauen lasse bringe ich ja auch nicht meine eigenen Steine mit.Gibt noch hundert Beispiele.Das ist mir einfach zu dumm,aber na gut jeder so wie er ist! ;(