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Hilfe bei Auspuffblenden
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Ich wage mal zu bezweifeln das dass TÜV-Konform ist.
Ich hoffe mal, dass du hast keine LED-Rückfahrlscheinwerfer oder gar eine LED-Kennzeichenbeleuchtung hast. Da sieht`s nämlich genau so aus.Zur Auspuffblende - TüV kann ich nichts sage aber wir fahren 4 Mazdas in der Familie die alle LED Rückfahrscheinwerfer haben und LED Kennzeichenbeleuchtung. Alle 4 sind schon mehrfach beim TÜV, DEKRA usw. gewesen. Immer ohne Mängel 2 Jahre TÜV bekommen
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Off-Topic
Und hier die Fakten:
Nach dem § 49 a der STVZO dürfen an Kraftfahrzeugen und Anhängern nur vorgeschriebene und zulässige lichttechnische Einrichtungen vorschriftsmäßig und fest angebracht sein.
Für jedes Beleuchtungssystem am Fahrzeug gibt es eine Bauartgenehmigung. Diese Bauartgenehmigung gilt für die vorderen Scheinwerfer, für die Blinker, für die Nebelscheinwerfer sowie für die Rückleuchten und auch für die Kennzeichenbeleuchtung. In dieser Bauartgenehmigung ist festgelegt, welche Lampen für das Auto zugelassen sind.
Sofern das Auto also von Werk ab keine LED Kennzeichenbeleuchtung verbaut hat, dürfen nicht einfach die normalen Halogenlampen (H7, H8, H9 usw.) durch eine LED Lampe mit Checkwiderstand getauscht werden. Die Beleuchtungseinheit muss immer mit getauscht werden. Die Beleuchtung hat die Genehmigung in Verbindung mit der Einheit (Fassung) erhalten und nicht nur für das Lichtsystem.
Durch den Tausch einer Komponente erlischt diese Genehmigung und somit auch die Betriebserlaubnis.
Die bedeutet, wenn du bei einer polizeilichen Kontrolle an den Falschen gerätst, der einen schlechten Tag hat, du vielleicht grimmig schaust oder warum auch immer, musst du dein Fahrzeug stehen lassen.
Wenn der TÜV dies bei dir nicht bemängelt hat, Glück gehabt. Dies ändert aber nichts an den Fakten.PS: Immer schön die Originalbirnchen mit dabei haben.
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Unsinn ist ein geringfügiger Mangel.
Es wird ein Verwarnungsgeld von 10 Euronen angeboten,
Wie es im Amtsdeutsch heißt. -
Unsinn ist ein geringfügiger Mangel.
Es wird ein Verwarnungsgeld von 10 Euronen angeboten,Immer diese Alternativen Fakten!
Tatbestand Nr:349136: "Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger und verstießen dabei gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen."
Kostet auf jeden Fall schon mal 20€.Weiter im Text: "Nur in der EU und dabei auch für das jeweilige Fahrzeugmodell zugelassene Scheinwerfer und Leuchten dürfen angebracht sein. Liegt keine Bauartgenehmigung vor, dürfen Sie die lichttechnischen Einrichtungen auch nicht an Ihrem Fahrzeug anbringen. Andernfalls könnte die Betriebserlaubnis für Ihr Auto ungültig werden."
Fahren ohne Betriebserlaubnis : 50€Ich sage nur so viel, die meiste Zeit des Tages habe ich was blaues an (andere tragen noch Khaki).
Und wie gesagt, dass ist kein muss, sondern kommst auf die Tageslaune an und meistens interessiert es auch keinen.
Nur so ist nun mal die Gesetzeslage und das will ich hier mal in aller Deutlichkeit sagen.
Aber auch ich habe LED-Rückfahrleuchten drin und ein paar dicke Rohre unter den Auspuff geschnallt. -
Klar kann man sich auf Gesetze zurückziehen. Nur steht das reale Leben nicht im Gesetzbuch. Wenn bei uns in der Famile 4 Mazdas (Vater, Ehefrau, Sohn 1, und ich) und ein Golf(Sohn2) alle LEDs haben. Damit alle ohne Mängel durch den TÜV kommen sagt das schon was aus.
Führe das nochmal weiter aus. Unsere Söhne haben ihre Auto EXTREM tiefer gelegt, grosse Felgen / Reifen drauf, Schweller, Spoiler dran und Sportauspuff verbaut. Da sie beide knapp über 20 Jahre sind und solche Autos fahren werden sie auch gerne von der Polizei angehalten. Das passiert so ca. alle 14 Tage. Auch bei diesen Kontrollen kommt von der Polizei nur, bei den LEDs wollen wir mal nichts sagen.
Letztes Jahr hatte ein Sohn mit seinem Golf ein Unfall (ihm wurde die Vorfahrt genommen)- Totalschaden. Auch da hat die Polizei nichts gesagt oder geschrieben.
Bei meinem 3er BL habe ich die linke innere Leuchte gewechselt. Normal ist links innen rot mit Nebelschlussleuchte und rechts innen weiss mit Rückfahrlicht. Vor langer Zeit habe ich aus England die linke innere Leuchte bestellt ( da ist links das Rückfahrlicht). Somit sieht er hinten symetrisch aus. Als Nebelschlussleuchte habe ich dann ein sehr starkes rotes LED verbaut. Noch auffälliger geht es nicht. TÜV ohne Mängel.Ich stelle also fest, im Gesetz steht das es nicht erlaubt ist. Im REALEN Leben sagt weder der TÜV noch die Polizei etwas selbst bei schweren Unfällen nicht.
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Es wird nicht so heiß gegessen ,wie gekocht.
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@stephan-jutta
Es mag ja alles so sein, aber die Gesetzeslage ist nun mal so wie sie ist. Da von ein paar LED´s in der Kennzeichenbeleuchtung keine "Gefahr" ausgeht, werden die Ordnungshüter und auch der TÜV gern mal ein Auge zudrücken. Aber es kann Dir aber durchaus auch passieren, das Du damit mal an den "falschen" gerätst. Also nich immer mit der Brechstange drauf pochen. -
Hast ja nicht Unrecht. Habe dir auch in Bezug auf die Gesetze recht gegeben. Nur real habe ich in 49 Jahren noch keinen "falschen" getroffen auch wenn es den bestimmt gibt.
Sollte ich ihn treffen werde ich ihn meiden. -
Mir würde sowas in der Art zusagen. Ist die Auspuffanlage des CX-5 zumindest im Durchmesser der Endrohre nicht identisch?
http://www.ebay.de/itm/Doppelr…032863:g:CdAAAOSw3ZRY9OWG
Klar, würde mich mehr eine Sebring oder Remus-Anlage intressieren. Aber irgendwie seh ich es nicht ein, eine komplett neue Auspuffanlage dafür zu opfern. Womöglich zu entsorgen.
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