Hallo,
mir wurde gesagt,das bei einer Garantieleistung ein Ersatzwagen gestellt werden muss,allerdings nur für die Dauer der Arbeitszeit ,nicht für die Wartezeit auf das Ersatzteil !
Wo steht das , das man einen Anspruch darauf hat??? Mir hat der Händler gesagt das Mazda das Garantieteil zur Verfügung stellt und der Händler dann den von Mazda vorgegebenen Zeitrahmen bezahlt bekommt. Diese Zeitvorgabe ist manchmal Ok, manchmal aber auch zu niedrig. Dann muss der Händler die mehr gebrauchte Zeit tragen.Auf Ersatzwagen hat man keinen Anspruch da Mazda de nicht zahlt sondern es der Händler trägt.
Sollte es so sein wie du schreibst wäre es interessant zu wissen wo man das lesen kann, mündlich hilft es ja keinem der diese Leistung verweigert bekommt