oder, vielleicht mal beim KBA Kraftfahrt Bundesamt anfragen und das ganze schildern.
Die geben schließlich bei Verkehrsgefährdenden Mängeln den Startschuss für Rückrufaktionen, wo sich die Hersteller nicht wehren können.
Hallo,
ich hatte mit dem Kraftfahrt Bundesamt ein sehr nettes und aufschlußreiches Gespräch - Fazit: von meinem Scheiben-Problem ist Ihnen nichts bekannt, da die Scheiben alle ein Prüfzeichen haben sind diese auch zulässig und es wird schwer werden von den Herrsteller eine Auskunft zu bekommen. Eine Rückrufaktion kann es nur geben wenn das im Großen Maß bekannt wird.
Da in dieser Hinsicht nichts bekannt ist und ich der einzige bin der das beanstandet hat könne Sie nichts machen, wollen sich aber mein Scheibenproblem notieren - sollten sich noch welche melden.
Der nächste Schritt wird der TÜV sein.
Gruß
Hannes