Diesel Kraftstoffilter macht im Winter zu

  • Hallo


    Ich habe bisher noch nie im Garantie- bzw. Gewährleitungsfall einen Leihwagen bezahlen müssen. Weder bei Mazda noch bei BMW, Audi, Mercedes usw. die ich schon fuhr.
    Also sowas ließe ich mit mir nicht machen. Was anderes ist es, wenn die Reparatur nur 1/2 oder höchstens 1 Std dauert, da gibt es keinen kostenlosen Ersatzwagen. Aber bei längerer Reparaturdauer wurde und wird mir, ein "kostenloses Ersatzfahrzeug" gestellt.


    Bei Mercedes wollte sie mich mit einem Smard abspeisen, den verweigerte ich, dann bekam ich eine C-Klasse, wo kämen wir da hin.

  • Ich habe bisher noch nie im Garantie- bzw. Gewährleitungsfall einen Leihwagen bezahlen müssen.

    So kenne ich das auch nur und dem Händler hätte ich die Meinung gegeigt. :0029:
    Einfach mal laut werden wenn der Verkaufsraum schön voll ist! ;)


    Gruß,
    Andy

  • Ich habe bisher noch nie im Garantie- bzw. Gewährleitungsfall einen Leihwagen bezahlen müssen. Weder bei Mazda noch bei BMW, Audi, Mercedes usw. die ich schon fuhr.

    Also mein Freund @Rotex209 hat das absolut zutreffend beschrieben, sehe ich zu 100% genauso. :D Das geht ja wohl gar nicht, im Garantiefall einen Leihwagen zu berechnen!!! Kannst du was für, daß die Karre stehen geblieben ist??? Und wenn Mazda die Bereitstellung von Ersatzteilen nicht hinbekommt, warum sollte der Kunde für einen längeren Werkstattaufenthalt bezahlen. Da steht ja wohl eher dem Kunden ein kleine Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten zu.


    Ein freundliches aber bestimmtes Gespräch mit dem Werkstattleiter wäre hier angebracht... ;)

    120 PS FWD, 6-Gang-Schalter, Sports-Line, Midnight-Blue, Navi-System, Mittelarmlehne, Textilfußmattensatzsatz Luxury Rot, Garantieverlängerung,
    Zulassung: 10. Dezember 2015

  • Also mein Freund @Rotex209 hat das absolut zutreffend beschrieben, sehe ich zu 100% genauso. :D Das geht ja wohl gar nicht, im Garantiefall einen Leihwagen zu berechnen!!! Kannst du was für, daß die Karre stehen geblieben ist??? Und wenn Mazda die Bereitstellung von Ersatzteilen nicht hinbekommt, warum sollte der Kunde für einen längeren Werkstattaufenthalt bezahlen. Da steht ja wohl eher dem Kunden ein kleine Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten zu.
    Ein freundliches aber bestimmtes Gespräch mit dem Werkstattleiter wäre hier angebracht... ;)

    Hallo


    Mein lieber Canyon99, ich sehe, wir sind wieder mal (wie schon öffters) auf einer Schiene.
    Natürlich verlage ich keinen Ersatzwagen, wenn die Angelegenheit in einer kurzen Zeit erledigt ist. Aber sollte das Ganze 1/2 Tag, oder sogar länger dauern, möchte ich Mobil bleiben.
    Ich glaube bei Mercedes damals, waren es 2 Std., wenn das Fz länger in der Werkstatt war, stand dem Kunden ein Leihwagen zu.
    Ich bin ja froh, wenn ich nicht in die Werkstatt muss, sollte es dann doch sein, dann ist es das minderste, das man mir ein kostenloses Ersatzfahrzeugt stellt.

  • Ich gebe Euch allen Recht, dass es zum guten Ton und Service gehört. Aber rein rechtlich habe ich keinen Anspruch drauf (siehe Link, wollte mich auf die Diskussion vorbereiten und bin dann darauf gestoßen....)
    Trotzdem werde ich es versuchen und hoffe aber hauptsächlich, dass ich heute mein Auto wieder bekomme und alles okay ist. So ne Karree kann man ganz schön vermissen ;-).



    http://www.verbraucherzentrale.de/rueckrufaktionen

    Sports Line SKYACTIV-D 105 SKYACTIV-Drive, obsidiangrau

  • Hallo Andrea


    Du verwechselt da was, du hast Anspruch auf den Ersatz der Mietwagenkosten, bzw auf einen Leihwagen. Das wurde auch festgestellt in einem Urteil von OLG Celle vom 16.4.2008 und vom LG Krefeld in einem Urteil vom 24.9. 2007.


    Das betrifft Schäden in der Garantiezeit, bzw machen nennen es Gewährleitung. Beim Mazda sind das 3 Jahre andere haben nur 2 oder sogar 5 und 7 Jahre.


    Das was in deinen Bericht steht, ist eine Rückrufaktion, vermutlich ist hier der Zeitraum nach der Garantie gemeint.


    Also ich ließe mir das nicht gefallen, einfach mal darauf bestehen.