Hier mal nur ein Satz aus dem deutschen Grundwasserrecht.
"In vielen Kommunen wird mittlerweile das Abspritzen und Waschen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen untersagt."
Und auf unbefestigtem Untergrund bräuchte man eine Genehmigung der Kommune die man aber nicht bekommt wegen der direkten Verbindung mit dem Grundwasser.
Wer dennoch sein Auto auf unbefestigtem Grund wäscht, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit nach § 103 Abs.1 Nr.1 WHG.
Also ich tu mir da nichts an und fahr in die Waschstrasse. Und wer unbedingt der
Handwäsche treu bleiben möchte, soll hat einen öffentlichen Waschplatz aufsuchen.