Wenn man schreibt das auf Autobahnen per Gesetz eine Mindestgeschwindigkeit von 60km/h vorgeschrieben ist stimmt das.
Auch das stimmt nicht. Die Straßenverkehrsordnung schreibt lediglich vor, dass Autobahnen nur von Kraftfahrzeugen benutzt werden dürfen, "wenn deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h und mehr beträgt".
Als dürfte man genauso gut auch 40 km/h fahren. Und der eine oder andere Fahrer eines untermotorisierten LKW wäre z.Bsp. an den Kasseler Bergen froh, diese 40km/h zu erreichen.