Hallo @fuchsi
habe mir "nur" die Fußstütze einbauen lassen, dafür bekommst du vom TÜV ein Gutachten welches du immer mitführen musst, muss aber nicht in Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Hast du die Original-Mazda-Fußstütze und hast du diese selbst eingebaut ?
Habe die Original Mazda Fußstütze (DA6C-V9-095A), lt. Lieferschein des Nissanautohauses muß diese eingetragen werden.
Im Teilegutachten vom TÜV, wird dieses auch vorgeschrieben, dass die Fußstütze in die Betriebserlaubnis Teil 1 eingetragen werden muß, nur Teilegutachten mitführen reicht nicht.