Ich werde gerade hinter den Kulissen allgemein darauf angesprochen, ob es nicht strafbar sei Unfallbilder im Netz zu veröffentlichen und diese, wie z.B eben von Annalena besser raus zu nehmen.
Dazu grundsätzlich folgender rechtlicher Hinweis:
( Hier der interne Link zum Thread Plauderecke, in dem das Thema aufkam mit Bezug auf den Unfall mit CX5 und Straßenbahn in Cottbus ......
Was nun folgt gilt auch für unseren Witzethread und die dort zahlreich veröffentlichten Bilderwitze. Auch da liegt Urheberrecht vor, wenn nicht ihr persönlich dieses Bild hergestellt habt, sondern es kopiert habt aus dem www oder woanders her.
Erst in diesem Jahr gab es mehrfach Auseinandersetzungen in den verschiedensten sozial Networks, wie Facebook and Co. Grundsätzlich ist es verboten Fotos Dritter zu veröffentlichen, deren Genehmigung man nicht eingeholt hat. Ist das Foto direkt von Annalena, so ist es ihr nicht zu verwehren, weil dieses Bild inhaltlich nicht gegen Persönlichkeitsrecht verstößt. Ganz wichtig für eine legale Veröffentlichng dabei ist nämlich, das keine Personen ( egal ob tot oder lebendig ) erkennbar sind. Das gilt nicht nur für die Opfer, sondern auch Helfer und Unbeteligte, sofern diese erkennbar sind. Pixeln reicht und löst das Problem. Auch dürfen Keine amtlichen Kennzeichen und somit Zuordnungen erkennbar sein.
All das ist hier nicht zu sehen.
Im Zweifel lieber nicht einstellen!
Weiter unten ein Link zu diesem Thems mit einer rechtlichen Aussage einer Anwaltskanzlei im Netz.
Die Frage des guten Geschmacks und der Etik stellt sich natürlich, juristisch an dieser Stelle jedoch nicht, wenn man sich an die Spielregeln hält.
Zur Zeit sind viele im Netz unterwegs im Auftrag diverser Juristen nach Verstößen des Urheberechtes zu suchen. Dazu zählen nicht nur Down/Uploads von Musik oder Videos sondern auch ganz gewöhnliches Bildmaterial, Texte oder Kartenmaterial, wie es Google oder andere zur Navigation zur Verfügung stellen. Veröffentlichung von Screenshots dieser Kartenmaterialien ist ebenfalls ein Verstoß gegen Urheberrecht und kann verfolgt werden mit Abmahnungen und Geldstrafen bis hin zu Gefängnisstrafen.
Ich bin kein Jurist, aber es soll helfen zumindest eine Quellenangabe zu nennen, statt es als sein eigenes zu veröffentlichen, aber wie gesagt im Zweifel lassen und selber malen ....
ggr-law.com/social-media-recht…nfallbilder-auf-facebook/
Sollten wir Juristen hier unter uns haben, so dürft ihr mich nicht nur korrigieren sondern ich erwarte es sogar und fordere euch auf,,um etwas Hilfestellung für alle aktiven User hier.
Hier noch ein weiterführender Link mit Paragraphen und Co....
https://www.bfdi.bund.de/bfdi_…php/Recht_am_eigenen_Bild
http://www.kerstin-hoffmann.de…rlaubt-wo-drohen-strafen/
Ganz wichtig:
Unser so liebgewonnenes Forum ist kein rechtsfreier Raum, auch wenn wir alle das Gefühl haben, hier unter uns zu sein.
LG
Holger
Info
Alles was ich hier beantworte bezieht sich auf meine Recherchen und meinem gefährlichen Halbwissen. Ich bin kein Jurist und im Zweifel könnt ihr mich nicht als Entschuldigung anführen. Ich darf auch rechtlich keine Rechtsberatung vornehmen. Dazu bin ich nicht legitimiert.