Da es kein Gesetz gibt kannst du die Aussage nicht verallgemeinern. Wenn es eine Möglichkeit gibt wird jeder Versicherungsgegner seine Grauzonen ausnutzen und es probieren.
Leider faltig...
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nein da sie ein fester bestandteil des fahrzeugs sind und nicht in dem sinne demontierbar ist. Großer unterschied.
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Wie kitty schon sagte, man kann sich auf dieses gesetz berufen, entscheiden kann es nur das gericht. Eine abnehmbare kupplung ist vermeidbar siehe unten.
§30c (1) STVZO: Vorstehende Außenkanten
"Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden." -
muss ja mal den @nowodka Recht geben, einzige Ausnahme wäre dann nur wenn Kennzeichen bedeckt wird und hat kausal ja nichts mit den Unfall zu tuen und müsste entsprechend auch gezahlt werden.
Interessant wäre ja ob die Rückfahrkamera noch geht undman sie auch sieht die Anhängerkupplung, PSD sind ja abgeschaltet soweit ich gelesen habe!
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Rechtliche Lage hin oder her.
Wenn ich schon das Geld in eine abnehmbare AHK stecke, dann nehme ich sie bei Nichtgebrauch auch ab.
Sieht schöner aus.
Leo
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Interessant wäre ja ob die Rückfahrkamera noch geht undman sie auch sieht die Anhängerkupplung, PSD sind ja abgeschaltet soweit ich gelesen habe!Kamera geht immer, PDC wird abgeschaltet, wenn ein Anhänger o.ä. angesteckt wird. Ob die AHK gesteckt ist oder nicht hat darauf keinen Einfluß.
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So, nun sieht mein Dicker wieder wie neu aus. Der Gutachter ermittelte einen Schaden in Höhe von 4.300 €.