Also habe ich Recht. Da Du die abnehmen musst wenn die bei Nichtgebrauch das Nummernschild verdeckt ist einleuchtend.
Das ändert aber nichts daran wenn Dir einer drauffährt das er zahlen muss.
Also habe ich Recht. Da Du die abnehmen musst wenn die bei Nichtgebrauch das Nummernschild verdeckt ist einleuchtend.
Das ändert aber nichts daran wenn Dir einer drauffährt das er zahlen muss.
Der auffährt bezahlt das ist mir auch einleuchtend
Tja recht haben und recht bekommen sind 2 Paar Schuhe
Eine Anhängerkupplung kann bei einem Auffahrunfall auch für den Gegenpart kostengünstiger sein.
Bei meinem Vorgängerfahrzeug ist mit mal ein alter Fiat Punto draufgerutscht.
Beim Punto hat sich die komplette Frontschürze zerlegt, an meinem Fahrzeug war nicht ein Kratzer. Lediglich die Kappe von der Anhängerkupplung hatte kleinere Spuren.
Wenn ich die abnehmbare Anhängerkupplung nicht dran gehabt hätte, wäre neben der Heckschütze möglicherweise auch noch ein weiterer Lackschaden an der Heckklappe oder gar noch mehr fällig gewesen.
Alles anzeigenKindergarten hier
ich habe Recht ...nein ich habe Recht bähhhhh
und ich trage nicht dazu bei, Hilfreiche Beiträge Herr @nowodka
JUH65 Du bist nur für die Anstalt hilfreich...und jetzt ab in Deine Zelle und in die Ecke. Kloppe gibt es erst in Coesfeld.
abend.
Klar zahlt der, der drauffährt. Ist aber die abnehmbare anhängerkupplung montiert, verursacht dies einen höheren schaden am auffahrenden fahrzeug, den man so verhindern hätte können. Deswegen die teilschuld
Da für hat der andere einen höheren Schaden.
Das möchte ich doch sehr stark bezweifeln.
Zeig mir mal in der Strassenverkehrsordnung oder Zulassungsordnung wo das steht.
Da für hat der andere einen höheren Schaden.
Das möchte ich doch sehr stark bezweifeln.
Zeig mir mal in der Strassenverkehrsordnung oder Zulassungsordnung wo das steht.
Das steht nirgends aber das ist eine Einzelfallentscheidung. Ich hatte mal Ärger deswegen aber einen guten Anwalt, deshalb bekam ich damals Recht. Aber probiert wurde es vom Gegner.
Hier mal die Aussage eines Rechtsanwalt.
Probieren kann jeder. Ich persönlich empfinde es schon mehr als frech von einem Unfallgegener der mir auffährt dann mit Rechtsanwalt die Schuld bei mir zu suchen weil ich eine Anhöängerkupplung dran habe.
Was ist denn mit denen die eine feste Kuppliung dran haben. Unfalltechnisch Betrachtet ist da nichts anders.