Toll Heckschaden bei meinem Dicken
Das Bild ist weiter unten
Glaub 4 Monate war der und hatte grade mal 4000 runter.
Leider faltig...
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Hast recht, sieht echt ähnlich aus, auch die sensoren sind rausgedrückt! Knast bei Wasser und Brot nur noch
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funktioniert aber nur bei einer starren, abnehmbar bekommst du eine teil schuld wenn du sie immer dran lässt
das was die verstärkung im heck beeinflusst ist nicht die anhängerkupplung sondern die metallverstrebung an der die kupplung befestigt wird. Deswegen ist es egal ob sie bei der abnehmbaren dran oder ab ist.
Man braucht keine starre um einen festen hintern zu besitzen. -
- @Smoothrider achso jetzt versteh ich danke
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ach ist das ärgerlich, dann drück ich die Daumen das sich der Schaden in Grenzen hält und alles wird ordentlich gemacht wird.
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funktioniert aber nur bei einer starren, abnehmbar bekommst du eine teil schuld wenn du sie immer dran lässt
Habe ich ja noch nie gehört. Wo hast Du dieses Wissen denn her ?
Fakt ist der Schädiger haftet für den Schaden. Ob eine abnehmbare Kupplung dran ist spielt dabei absolut keine Rolle.
Wäre ja noch schöner, mir fährt einer drauf und ich bekomme eine Teilschuld weil ich eine Kupplung am Fahrzeug habe. Ich lach mich tot.
Da soll mir der Richter mal zeigen wo steht das ich die Kupplung nicht dranhaben darf.
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So habe ich es schon öfter gehört das wenn ich sie nicht brauche muß man sie abmachen
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Dann war ich halt grade auf dem Weg nen Hänger abzuholen.
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So habe ich es schon öfter gehört das wenn ich sie nicht brauche muß man sie abmachen
Ohne Dir was zu wollen. Mir fährt einer drauf und verursacht einen Schaden, dann muss er den auch Bezahlen.
Warum soll ich dann eine Summe X selber zahlen.
Dann müsste ich eine Teilschuld bekommen wenn mir einer den Dachgepäckträger kaputt macht und ich den Gerade nicht gebraucht habe.
Selbst wenn wir in einer Bananenrepublick wohnen, soweit sind wir noch nicht.
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So jetzt weis ich Bescheid
Eine abnehmbare Anhängerkupplung darf auch bei Fahrten ohne Anhänger am Fahrzeug verbleiben. Es gibt kein Gesetz und keine Verordnung, die ein Abnehmen der Anhängerkupplung vorschreibt, erklärt der Tüv Nord.
Es gibt allerdings eine Ausnahme: Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss dann demontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, zum Beispiel, wenn der Kugelkopf der Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger das Fahrzeugkennzeichen verdeckt.
Gerichtlich noch nicht abschließend geklärt ist die Frage, was bei einem Auffahrunfall passiert, das heißt, ob es durch eine Erhöhung der sogenannten Betriebsgefahr eine Mitschuld gibt, wenn ein anderes Fahrzeug auffährt und durch die herausragende, abnehmbare Anhängerkupplung beschädigt wird. Grundsätzlich benötigt eine Anhängerkupplung eine Baumusterzulassung, ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist aber nicht mehr erforderlich. Es genügt das Mitführen der Einbau- und Betriebsanleitung als Nachweis über die Baumusterzulassung.
(dpa)