Wenns in die Richtung geht, komm ich sogar nach Xanten zum Ölwechsel
Warten wir mal bis nächsten Mai, dann können wir ja mal die Preise vergleichen.
Wenns in die Richtung geht, komm ich sogar nach Xanten zum Ölwechsel
Warten wir mal bis nächsten Mai, dann können wir ja mal die Preise vergleichen.
Hast ja 2 Monate Vorlauf , ich muß ja erst im Juli
Bei mir wäre aber auch bei 16,50€/L beim 5w/30 die Schmerzgrenze erreicht - alles darüber hinaus ist definitiv Wucher
Da werden Autos für ca. € 25.000,- gekauft und dann möchte ich ca. € 100,- beim jährlichen KD sparen.
Hab schon einen Porschefahre Golfschläger bei Aldi kaufen gesehen.
Kannst das ja mal für Ende Mai 2017 im Hinterkopf halten.
Werde die entsprechende Info auf jeden Fall hier im Forum posten.
Und im Falle eines Falles zur Inspektion nach Xanten ist ja von Moers auch keine
Weltreise.
Hab schon einen Porschefahre Golfschläger bei Aldi kaufen gesehen.
Das ist dann merkwürdig , weil : ??
Klär mich auf......
Das ist dann merkwürdig , weil : ??
Klär mich auf......
Ich verstehe es auch nicht.
Liebe Leute,
das Thema "ich bringe mein Öl mit" hatten wir hier schon.
Das ist sogar schon fast zum virtuellen Schlagabtausch geworden.
Da steht jeder zu seiner Meinung und fertig.
Deswegen lasst es einfach. Es werden höchstens noch hundert Post´s mehr und trotzdem steht in denen immer das Gleiche.
Verbleiben wir so:
Wer sein Öl mitnimmt ist okay, wer nicht ist auch okay.
So haben wir keine Probleme und alle haben sich wieder lieb.
Schließlich ist das Thema hier INSPEKTIONSINTERVALL.
Mir wäre das auch etwas unangenehm, bei einem Garantie-oder Kulanzantrag auf die Unterstützung des Mazda Händlers zu hoffen, wenn ich alle vorangegangenen Arbeiten in einer freien Werkstatt erledigt hätte.
Und dann womöglich noch nach einem kostenlosen Leihwagen fragen...
Gewährleistungspflicht besteht natürlich uneingeschränkt, aber der Unterschied zur Garantie besteht darin, dass die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, die er an eigene Bedingungen knüpfen kann. Das wird oft verwechselt.
Und selbst wenn auch Garantieansprüche nicht erlöschen, weil die Arbeiten nach Herstellervorgaben gemacht wurden, ist man als Kunde in der Nachweispflicht, DASS vorangegangene Arbeiten nach Herstellervorgaben gemacht wurden.
Da habe ich gar keine Lust zu, mich darum auch noch zu kümmern, ob alles auch tatsächlich so gewesen ist.
Und wenn dann auf der Rechnung womöglich auch noch steht "auf Wunsch kundeneigenes Öl eingefüllt" wünsche ich viel Erfolg für den Nachweis im Problemfall.
Aber jeder wie er will, für mich schließe ich das zumindest innerhalb des Gewährleistungs-und Garantiezeitraums aus.
Da muß ich dem Helmut zustimmen
Evtl. sollten wir aber einen neuen Thread aufmachen "Öl mitbringen oder nicht ?"